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Neue Regelung für Verwendung von diisocyanathaltigen Substanzen

Ab dem 24. August 2023 benötigen alle gewerblichen und industriellen Anwender von diisocyanathaltigen Produkten – dazu gehören u. a. PU-Schäume und Klebstoffe – eine Schulung.

Enthält PU-Schaum oder Klebstoff Diisocyanat, gilt ab dem 23. August eine neue Regelungen für die Anwender. Die Empfehlung lautet: Bauschaum und Klebstoffe ohne Diisocyanat zu nutzen! (Bildquelle: Alexander Bertling/SVLFG)

Ab dem 24. August 2023 benötigen alle gewerblichen und industriellen Anwenderinnen und Anwender von diisocyanathaltigen Produkten – dazu gehören unter anderem PU-Schäume und bestimmte Klebstoffe – eine Schulung zur sicheren Verwendung. Diisocyanate sind als Haut- und Atemwegsallergene der Kategorie 1 (höchste Kategorie) zugeordnet. Personen, die damit in Kontakt kommen oder die den Dämpfen ausgesetzt sind, können schwere Erkrankungen der Haut oder der Atemwege erleiden.

Krankmachende Stoffe meiden

Um eine Gefährdung durch die krankmachenden Stoffe auszuschließen, rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu, alternative Produkte ohne Diisocynate zu verwenden. Ist dies nicht möglich, müssen die Anwenderinnen und Anwender ab 24. August 2023 über die sichere und gesundheitsschonende Handhabung im Rahmen einer Schulung aufgeklärt werden. Die Schulungspflicht betrifft Unternehmen mit Beschäftigten, aber auch Selbständige ohne Beschäftigte, sofern die Produkte industriell oder gewerblich zur Anwendung kommen und wenn das verwendete Produkt eine Diisocyanatkonzentration > 0,1 % aufweist.
Ob ein Schulungsbedarf bei der Anwendung eines Produktes besteht, klärt ein entsprechender Hinweis auf dem Etikett der Verpackung. Diesen müssen die Hersteller oder Lieferanten seit Februar 2022 auf den Verpackungen anbringen. Bei Stoffen, die vor dem Stichtag erworben wurden, gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft.

Schulung online oder in Präsenz

Die Schulung muss durch einen Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dies kann zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, sofern sie selbst über geeignete Fachkunde verfügt. Schulungsunterlagen stellen die Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung. Die Schulung muss mit einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle enden. Alternativ zur Präsenzschulung können auch Onlineschulungen besucht werden.
Unter isopa-aisbl.idloom.events/ bieten zum Beispiel die Herstellerverbände Veranstaltungen in deutscher Sprache sowie in Fremdsprachen an. Der Gutscheincode FEICA_21_G des Europäischen Verbandes der Klebstoff und Dichtstoff Industrie (FEICA) ermöglicht den kostenfreien Zugang zu ausgewählten Kursen für Dicht- und Klebstoffe.

Teilnahme dokumentieren!

Unabhängig von der Art der Schulung muss der Unternehmer die erfolgreiche Teilnahme daran dokumentieren. Die Schulungen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren und müssen nach diesem Zeitraum wiederholt werden. Die Pflicht zur Teilnahme ergibt sich aus dem Eintrag Nr. 74 Anhang XVII REACH-Verordnung. Zu finden sind Diisocyanate zum Beispiel in PU-Schäumen oder bestimmten Klebstoffen, solange diese noch nicht ausgehärtet sind. Ob ein Produkt Diisocynate enthält, lässt sich dem Gefahrstoffetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 3 entnehmen.

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