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Viel Wind um Betriebserlaubnisse

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen brauchen eine Betriebserlaubnis. Auch für ältere Arbeitsmaschinen wird es die nach dem 1.1.2013 noch geben.

(Bildquelle: profi.de)

Aus Hersteller- und Händlerkreisen verlautete in den letzten Wochen, dass zum 1.1.2013 neue Abgasnormen in Kraft treten und damit die Erlangung einer Betriebserlaubnis für ältere selbstfahrende Arbeitsmaschinen erschwert bzw. unmöglich wird, die bisher noch keine Betriebserlaubnis haben.
Dieses Thema haben wir bereits im letzten Newsletter und in unserem Forum aufgegriffen.
Der Deutsche Bauernverband weist nun jedoch daraufhin, dass die Zulassung bzw. die Erlangung einer Betriebserlaubnis auch nach dem 1.1.2013 noch möglich sein wird. Das haben jedenfalls einige der zuständigen Landesbehörden signalisiert. Allenfalls kann es bei den verschiedenen Verkehrsbehörden Nachfragen geben, wenn Gutachten älterer Maschinen noch nicht von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt bzw. für Selbstfahrer über 20 km/h keine Kennzeichenpflicht wahrgenommen wurde.
Zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung werden für zulassungsfreie Fahrzeuge wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zur Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, angehängte Arbeitsgeräte über 3 t zulässiger Gesamtmasse oder zulassungsfreie lof-Anhänger bis zur Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nur Gutachten des jeweiligen Fahrzeugs vom Hersteller mitgeliefert. Diese Gutachten muss der Halter von der zuständigen Verkehrsbehörde genehmigen lassen. Erfolgt dies nicht, fährt man ohne die erforderliche Betriebserlaubnis. Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug bei Kontrollen möglicherweise stillgelegt wird, auf jeden Fall ist der Bußgeldkatalog wirksam.
Unabhängig von dieser Diskussion sollte also jeder Fahrzeughalter prüfen, ob alle seine oben angeführten Maschinen ein solches Gutachten haben und ob dies bereits genehmigt ist.

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