Ältere Traktoren lassen sich unter gewissen Bedingungen mit einem H-Kennzeichen zulassen. Das bietet einige Vorteile — beispielsweise ist man viel flexibler als mit einem grünen Kennzeichen. Außerdem gibt es noch eine spezielle rote Nummer für Oldtimer-Einsätze, die an der 07-Ziffernkombination zu erkennen ist.
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Ältere Traktoren lassen sich unter gewissen Bedingungen mit einem H-Kennzeichen zulassen. Das bietet einige Vorteile — beispielsweise ist man viel flexibler als mit einem grünen Kennzeichen. Außerdem gibt es noch eine spezielle rote Nummer für Oldtimer-Einsätze, die an der 07-Ziffernkombination zu erkennen ist.
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Der große Vorteil der Oldtimer-Zulassung ist die quasi uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit. Mit dem H-Kennzeichen ist man jederzeit sicher unterwegs — sogar gewerbliche Einsätze sind nicht explizit unzulässig. Fakt ist auch, dass das H-Kennzeichen viel mehr Spielraum gibt, als grüne Kennzeichen, die immer sehr eng mit dem landwirtschaftlichen Einsatzzweck verbunden sind. Hier ist der Besuch von Oldtimer-Treffen oder die sonntägliche Spazierfahrt kein landwirtschaftlicher Einsatzzweck und damit ausgeschlossen!
Das H-Kennzeichen erlaubt sowohl die Besuche von Treffen, als auch Spazierfahrten oder Reisen. Außerdem fällt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen eine pauschale Kfz-Steuer von zurzeit jährlich 191,73 Euro an — das ist vor allem für leistungsstärkere bzw. schwerere Fahrzeuge günstiger als die übliche Kfz-Steuer-Berechnung nach Hubraum. Als Faustregel gilt: Ab etwa 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist es günstiger.
Was ist erforderlich?
Im § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in Verbindung mit § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Oldtimer-Zulassungen geregelt. Die Paragrafen selbst sind nicht besonders auskunftsfreudig. Daher haben wir uns bei den zuständigen Prüforganisationen (Dekra, Tüv, etc.) erkundigt, wie das Ganze zu lesen ist.
Dreh- und Angelpunkt ist zunächst, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muss. Egal, ob sich dabei um einen Traktor oder beispielsweise ein Auto oder Motorrad handelt. Im besten Fall ist das in den Fahrzeugpapieren eindeutig belegt. Ist das nicht der Fall, wird das Herstellungsjahr auf dem Typenschild angenommen. Außerdem muss das Fahrzeug erhaltenswert sein — das ist bei Landtechnik seltener das Problem als bei Pkw.
Im besten Fall Original
Die besten Voraussetzungen für die historische Zulassung haben Fahrzeuge, die sich im Originalzustand befinden. Da das in den seltensten Fällen der Fall ist, sind Ausnahmen vorgesehen. Die Prüfer von Dekra bzw. Tüv unterscheiden drei Fälle: Wurde ein Umbau oder eine Fahrzeugänderung innerhalb der ersten zehn Nutzungsjahre vorgenommen und dokumentiert, steht einem H-Kennzeichen nichts im Wege. Diese Vorgehensweise findet man in der Landtechnik fast nie.
Also kommt der zweite Fall zum Tragen, der für die meisten Traktoren und Landmaschinen greift: Die sogenannten zeitgenössischen Umbauten, wie z. B. Gewichtsträger, Zusatzscheinwerfer oder vor allem Schutzverdecke und Halbkabinen. Waren solche Umbauten zur Hauptbetriebzeit des Fahrzeugs üblich, gelten sie als zeitgenössisch und brauchen nicht dokumentiert sein — einer positiven Begutachtung steht nichts im Wege.
Der dritte Fall sind Umbauten, die vor mehr als 30 Jahren durchgeführt und dokumentiert wurden. Auch dann kann die Beurteilung positiv ausfallen.
Der Zustand des Fahrzeugs
Gebrauchsspuren sind selbstverständlich zulässig. Verbraucht darf die Maschinen wiederum nicht sein. Das Fahrzeug darf also nicht „verbastelt“ sein. Und es darf auch keine Umbauten haben, die vielleicht praktisch sind, aber das Fahrzeug aus der Sicht der Erhaltungswürdigkeit entstellen — selbst wenn diese die oben genannten Bedingungen erfüllen. Hier sind beispielsweise oft überdimensionierte Bereifungen oder falsche Lackierungen ein Grund, um die H-Zulassung zu verweigern. Zu starke Austauschmotoren oder der nachträgliche Turbolader können sich bei der Begutachtung als Hindernis erweisen.
Aber auch ganz einfache Probleme kann es bei der Begutachtung geben: Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen bzw. ein Fahrzeug, dass ein solches bekommen soll, darf nicht mit modernen Aufklebern versehen sein, auf denen beispielsweise ein Lohnunternehmen seine Homepage nennt oder einen QR-Code abdruckt. Ein Aufkleber mit Firmenadresse ist in Ordnung, aber eine Homepage war vor 30 Jahren definitiv (noch) nicht zeitgenössisch.
Grundsätzlich gilt aber: Je seltener das Fahrzeug, desto eher ist der Gutachter dazu aufgefordert, positive Zugeständnisse zu machen. In manchen Fällen ist es bei Traktoren auch kaum möglich, das Fahrzeug zu erhalten, ohne das Ermessensspielraum genutzt wird: Wenn es beispielsweise gewisse Teile schlicht nicht mehr als Ersatzteil gibt oder die Optik nicht als ausschlaggebend eingeordnet wird, wie beispielsweise bei einem schwarzen statt einem original farbenem Schalldämpfer.
Sonderfälle bei Traktoren
Viele Schlepper erhielten im Lauf der Jahre Zusatzausrüstungen. Das können ein Frontlader oder eine Zweikreis-Druckluftbremsanlage sein. Hier obliegt die Einordnung dem Gutachter. Beispiel Frontlader: Dieser Umbau kann als zeitgenössisch betrachtet werden oder auch als Arbeitsgerät gelten, welches nicht zum Chassis des Traktors selbst gezählt wird, weil die Schwinge abbaubar ist und die Konsolen streng genommen auch wieder abbaubar sind. Ähnliches kann für Unterlenker bzw. Fanghaken gelten, die im Laufe der Jahre getauscht wurden.
Eine Einkreis-Bremsanlage gibt es bei Traktoren schon sehr lange. Daher sind Kompressoren und Kessel immer schon ein optisches Merkmal und ein Umbau auf eine moderne Zweikreisanlage wird in der Regel als statthaft betrachtet.
Im Zweifel schauen die Gutachter natürlich auf die Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr, hier stehen dann eine modernen Bremsanlage oder ähnlichen Ausrüstungen der positiven Begutachtung nicht im Weg.
Den Kontakt vorher suchen
Jeder Gutachter rät dazu, vorher den Kontakt zu suchen, um das Fahrzeug durchzusprechen und um eventuelle Hürden bei der positiven Begutachtung direkt zu vermeiden. Das muss nicht vor der Anschaffung sein, aber auf jeden Fall sollte man den Kontakt zu den Prüforganisationen herstellen, bevor man mit dem Fahrzeug vor der Tür steht. Und auch vor der Anschaffung stehen Gutachter schon mit Rat und Tat zur Seite.
Prüfung, HU und Zulassung
Wenn das Fahrzeug vorgestellt wird, schaut der Gutachter die Maschinen eingehend an und wird gegebenenfalls auch Details zu Bauarten und Formen recherchieren — allein deswegen ist es schon hilfreich, einen landtechnisch fitten Prüfer zu finden. Eine solche Oldtimerprüfung kostet bis 3,5 t Gesamtgewicht rund 140 Euro, dann geht es in Stufen bis 18 t bis etwa 180 Euro weiter (inklusive MwSt.).
Sind alle Merkmale, die das Fahrzeug erfüllen muss, positiv bzw. liegen im positiven Ermessensspielraum des Prüfers, folgt anschließend eine standardmäßige Hauptuntersuchung. Über beide Prüfungen wird ein Protokoll angefertigt, damit kann der Besitzer zum Straßenverkehrsamt gehen und seine H-Zulassung mit dem H-Zusatz auf dem amtlichen Kennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen hat dann eine schwarze Schrift.
Welcher Führerschein?
Wer mit dem Young- oder Oldtimer durch die Gegend fährt, hat nicht immer einen land- oder forstwirtschaftlichen Einsatzzweck, das wird leider immer wieder übersehen!
Die Klassen L und T sind allerdings an den lof-Zweck gebunden. Für reine Spazierfahrten oder Einsätze ohne lof-Zweck sind andere Fahrerlaubnisklassen erforderlich, die sich am Gesamtgewicht der Fahrzeuge orientieren:
– Fahrzeuge bis 3,5 t: Klasse B
– Fahrzeuge > 3,5 t bis 7,5 t: Klasse C1 (C1E bei Anhängerbetrieb)
– Fahrzeuge > 7,5 t: Klasse C (CE bei Anhängerbetrieb)
Zukünftig muss das Fahrzeug dann wie üblich alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. In ihrem Rahmen wird der Prüfer dann nicht nur die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs kontrollieren, sondern auch einen Blick darauf werfen, ob weiterhin alle Merkmale erfüllt sind, die für die H-Zulassung wichtig sind — man sollte also mit Umbauten/Anpassungen zurückhaltend sein, damit die Zulassung nicht widerrufen wird.
Hinsichtlich der Versicherung bieten viele Gesellschaften spezielle Oldtimer-Versicherungen an. Aber Achtung: Diese Policen decken dann häufig nur Spazierfahrten, Treffen und Ähnliches ab. Dafür sind sie günstiger. Wenn es auch noch landwirtschaftliche Einsätze mit dem H-Kennzeichen geben soll, ist eine normale Haftpflicht oft die bessere Wahl.
Fazit
Eine Oldtimer-Zulassung mit einem H-Kennzeichen zu bekommen, ist für Traktoren und Landmaschinen relativ einfach. Die Maschine muss 30 Jahre alt sein und darf nicht verbastelt bzw. stark beschädigt oder falsch lackiert sein. Der Vorab-Kontakt zum Prüfer wird von den technischen Überwachungsorganisationen empfohlen. Eine einmal erlangte H-Zulassung wird alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft.