Gut zu wissen
- ATV können in der Land- und Forstwirtschaft nützlich sein, bieten aber auch einen Spaßfaktor.
- Es gibt ein riesiges Angebot an (Neu-)Fahrzeugen aus Asien. Problem sind die Zuverlässigkeit und vor allem die Straßenzulassung.
- Gebrauchte, gut erhaltene Markenfahrzeuge mit LOF-Zulassung sind dagegen Mangelware.
Zunächst mal müssen wir die Begriffe „Quad“, „ATV“ und „UTV“ definieren. Das Quad ist salopp gesagt die Freizeitversion eines ATV: mit vier Rädern (daher der Begriff „Quad“), sportlich und schnell. Das ATV („All Terrain Vehicle“ oder eben „Fahrzeug für jedes Gelände“) ist dagegen eher das für die Landwirtschaft sinnvollere Arbeitstier, meist mit Allradantrieb, Anhängerkupplung sowie An- und Aufbauräumen.
Spätestens hier kommt dann aber auch das UTV („Utility Transport Vehicle“ oder eben „Nützliches Transport-Fahrzeug“) ins Spiel. Es kann mehrere Personen befördern und hat meist eine Ladefläche sowie ein Lenkrad. Da die Passagiere nebeneinandersitzen, nennt man UTVs auch schon mal „Side-by-Side“-Fahrzeuge.
Im direkten Vergleich ist ein ATV in der Regel günstiger, agiler und bietet mehr Fahrspaß als ein größeres UTV. Außerdem beträgt das Leergewicht weniger als die Hälfte eines UTV. Die UTVs haben dafür mehr Nutz- und zulässige Anhängelast. Zudem gibt es dort meist ein Hinterachsdifferenzial, so dass auf empfindlichen Standorten (trotz des höheren Gewichtes) weniger Narbenschäden entstehen. Ganz abgesehen vom Ein- bzw. Aufstieg lässt sich ein UTV auch weitaus bequemer fahren. Der niedrige Schwerpunkt und die breite Spur des UTV sorgen für hohe Fahrstabilität, außerdem sitzt man im, nicht auf dem Fahrzeug und benötigt im Gegensatz zum ATV keinen Sturzhelm.
Allgemein sind UTV wesentlich teurer in der Anschaffung und verbrauchen mehr Kraftstoff als ATV. Das wird allerdings oft dadurch ausgeglichen, dass mehr UTV mit Dieselmotor zu haben sind als ATV. In diesem Beitrag soll es jetzt allerdings ausschließlich um ATV für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gehen.
ATV: Straßenzulassung ist ein Muss
Ein zentrales Thema auch beim Kauf eines gebrauchten ATV ist die Möglichkeit der Straßenzulassung. Die wenigsten Betriebe sind so arrondiert, dass sie darauf verzichten könnten. Um das begehrte Kennzeichen zu bekommen, muss das Fahrzeug allen Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Und genau hier lauern zahlreiche Fallstricke.
So erweisen sich vermeintliche Schnäppchen aus...
Gut zu wissen
- ATV können in der Land- und Forstwirtschaft nützlich sein, bieten aber auch einen Spaßfaktor.
- Es gibt ein riesiges Angebot an (Neu-)Fahrzeugen aus Asien. Problem sind die Zuverlässigkeit und vor allem die Straßenzulassung.
- Gebrauchte, gut erhaltene Markenfahrzeuge mit LOF-Zulassung sind dagegen Mangelware.
Zunächst mal müssen wir die Begriffe „Quad“, „ATV“ und „UTV“ definieren. Das Quad ist salopp gesagt die Freizeitversion eines ATV: mit vier Rädern (daher der Begriff „Quad“), sportlich und schnell. Das ATV („All Terrain Vehicle“ oder eben „Fahrzeug für jedes Gelände“) ist dagegen eher das für die Landwirtschaft sinnvollere Arbeitstier, meist mit Allradantrieb, Anhängerkupplung sowie An- und Aufbauräumen.
Spätestens hier kommt dann aber auch das UTV („Utility Transport Vehicle“ oder eben „Nützliches Transport-Fahrzeug“) ins Spiel. Es kann mehrere Personen befördern und hat meist eine Ladefläche sowie ein Lenkrad. Da die Passagiere nebeneinandersitzen, nennt man UTVs auch schon mal „Side-by-Side“-Fahrzeuge.
Im direkten Vergleich ist ein ATV in der Regel günstiger, agiler und bietet mehr Fahrspaß als ein größeres UTV. Außerdem beträgt das Leergewicht weniger als die Hälfte eines UTV. Die UTVs haben dafür mehr Nutz- und zulässige Anhängelast. Zudem gibt es dort meist ein Hinterachsdifferenzial, so dass auf empfindlichen Standorten (trotz des höheren Gewichtes) weniger Narbenschäden entstehen. Ganz abgesehen vom Ein- bzw. Aufstieg lässt sich ein UTV auch weitaus bequemer fahren. Der niedrige Schwerpunkt und die breite Spur des UTV sorgen für hohe Fahrstabilität, außerdem sitzt man im, nicht auf dem Fahrzeug und benötigt im Gegensatz zum ATV keinen Sturzhelm.
Allgemein sind UTV wesentlich teurer in der Anschaffung und verbrauchen mehr Kraftstoff als ATV. Das wird allerdings oft dadurch ausgeglichen, dass mehr UTV mit Dieselmotor zu haben sind als ATV. In diesem Beitrag soll es jetzt allerdings ausschließlich um ATV für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gehen.
ATV: Straßenzulassung ist ein Muss
Ein zentrales Thema auch beim Kauf eines gebrauchten ATV ist die Möglichkeit der Straßenzulassung. Die wenigsten Betriebe sind so arrondiert, dass sie darauf verzichten könnten. Um das begehrte Kennzeichen zu bekommen, muss das Fahrzeug allen Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Und genau hier lauern zahlreiche Fallstricke.
So erweisen sich vermeintliche Schnäppchen aus fernöstlicher Produktion schnell als „Groschengrab“, da ein Umbau den Tüv doch nicht zufriedenstellt, oder schon nach kurzer Zeit der erste Kurzschluss die Elektrik außer Betrieb setzt. Nebelschlussleuchte, Warnblinker, Bremslicht, Scheinwerfer, Rückspiegel und Reifen mit Prüfzeichen — wenn man die Liste sieht, wird schnell klar, warum der professioneller Straßenumbau eines ATV bis zu 1 500 Euro kosten kann.
Vorteil beim Gebrauchtkauf: Wenn das Fahrzeug schon zugelassen war und eine gültige Tüv-Abnahme vorliegt, macht die erneute Anmeldung keine Probleme. Aber Vorsicht bei (Gebraucht-)Fahrzeugen, die bislang keine Straßenzulassung hatten. Hier kann es aufgrund fehlender Konformitätsbescheinigungen (COC) etc. zu bösen Überraschungen kommen.
Zudem ist es für den Straßen-Umbau nicht mit dem Nachrüsten einer Blinker-Anlage getan. Sogar bei der Bereifung ist es teilweise nicht möglich, mit der Werksausrüstung in Deutschland eine Straßenzulassung zu bekommen. Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass auch ein späteres „Zurückrüsten“ auf die preiswert erstandenen Originalreifen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit automatisch auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
ATV als LOF-Zugmaschine
ATV können als land- oder forstwirtschaftliche (LOF) Zugmaschine oder als „Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung“ (VKP) zugelassen werden. Ein VKP darf bei einem Leergewicht von höchstens 400 kg eine Leistung von maximal 15 kW/20 PS haben. Deswegen ist die Zulassung als „Zugmaschine Ackerschlepper“ in der Landwirtschaft sicherlich deutlich verbreiteter.
Damit die ATV mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 40 km/h als LOF-Zugmaschine eingestuft werden können, sind allerdings spezielle Ausrüstungen erforderlich. Dazu gehört neben Kennzeichen, Rückspiegeln, Warndreieck und Verbandskasten vor allem eine geeignete Anhängevorrichtung. Und dafür muss das ATV eine Zugkraft von „mindestens dem 0,3-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs“ aufbringen. Hinzu kommt ein Rückwärtsgang.
Bei Zulassungen bis zu 40 km/h gibt es einige Erleichterungen, unter anderem bei den Rückspiegeln und dem amtlichen Kennzeichen.
Versicherung und Steuern
Voraussetzung für die Zulassung ist auch eine Haftpflichtversicherung. Einige Unternehmen versichern das ATV als Kraftrad, andere als Pkw. Und wieder andere nehmen die Tarife von Zugmaschinen als Grundlage. Außerdem kann auch das Einsatzgebiet des Fahrzeugs Einfluss auf die Prämie nehmen. Die Prämie liegt bei einem Fahrzeug mit unter 50 PS im niedrigen Hunderter-Bereich für die Haftpflicht und oft unter 100 Euro für die Teilkasko (Diebstahl etc.).
Auch wenn ein ATV als Zugmaschine zugelassen wurde, wird es steuerrechtlich nicht automatisch als Zugmaschine eingestuft. Grund: Wenn das ATV zur Personenbeförderung mindestens genauso gut geeignet ist wie zur Fortbewegung von Lasten, wird eine Einstufung als Pkw erfolgen. Andererseits ist es trotzdem möglich, eine steuerbefreite grüne Nummer für das ATV zu bekommen, hier haben die einzelnen Behörden die Entscheidungshoheit.
Viel Schrott im Angebot
Doch kommen wir endlich zum Angebot an gebrauchten ATV. Sowohl in einschlägigen Autobörsen (
mobile.de,
autoscout24.de etc.) als auch auf den Internetplattformen für Landmaschinen (
traktorpool.de,
tec24.de etc.) sind Fahrzeuge zu finden. Leider handelt es sich bei einem Großteil der Angebote um Neuware aus Fernost, an der Sie im harten landwirtschaftlichen Alltag nicht lange Freude haben werden. Hinzukommen außerdem mindestens genauso viele Angebote von Markenfahrzeugen aus dem (europäischen) Ausland, denen leider ein deutscher Straßenumbau fehlt.
Bleiben die wenigen brauchbaren Angebote von ATV, die bereits in Deutschland zugelassen waren. Hier starten die Preise bei rund 1 500 Euro für über 15 Jahre alte Fahrzeuge mit weniger als 20 PS. Jüngere und vor allem auch leistungsstärkere ATV sind dagegen rar gesät. Hier muss man den Markt schon länger beobachten und im Falle des Falles sehr schnell sein.
Fazit
Der Markt an ATV, Quad und UTV ist riesig. Wer mit dem Fahrzeug aber in den öffentlichen Verkehr will oder muss, kommt um eine Straßenzulassung nicht herum. Die richtigen Bescheinigungen und vor allem ein solider Umbau von Beleuchtung, Blinkern und Tachometer ist nicht „im Vorbeigehen“ gemacht. Somit schrumpft das vermeintlich große Angebot an Fahrzeugen schnell zusammen. Man muss folglich Zeit mitbringen, um in dem knappen Angebot ein Fahrzeug zu finden, das anschließend viel Spaß bereitet.