Meist fristet die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugschein) ein tristes Dasein — entweder in einer Schublade im Büro oder in einem Ablagefach in der Kabine. Ein konkreter Blick wird allerdings selten hineingeworfen. Dabei hält das Papier mit den vielen kleinen Feldern eine Menge Informationen über das Fahrzeug bereit, die weit über den Tag der Erstzulassung und den notwendigen Betriebsstoff hinausgehen. Daher schadet es nicht, sich mit den wichtigsten technischen Daten auseinanderzusetzen und sich zu informieren, was der Schlepper (wie in unserem Fall) oder natürlich auch andere Fahrzeuge dürfen und was vielleicht auch nicht. Fallstricke wie etwa eine falsche Beladung, der falsche Führerschein oder vieles mehr lassen sich so von vornherein vermeiden.
Auch wenn prinzipiell alle Kästchen auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung erläutert sind, schadet es nicht, einige genauer zu kennen und auf den ersten Blick zu finden.
Meist fristet die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugschein) ein tristes Dasein — entweder in einer Schublade im Büro oder in einem Ablagefach in der Kabine. Ein konkreter Blick wird allerdings selten hineingeworfen. Dabei hält das Papier mit den vielen kleinen Feldern eine Menge Informationen über das Fahrzeug bereit, die weit über den Tag der Erstzulassung und den notwendigen Betriebsstoff hinausgehen. Daher schadet es nicht, sich mit den wichtigsten technischen Daten auseinanderzusetzen und sich zu informieren, was der Schlepper (wie in unserem Fall) oder natürlich auch andere Fahrzeuge dürfen und was vielleicht auch nicht. Fallstricke wie etwa eine falsche Beladung, der falsche Führerschein oder vieles mehr lassen sich so von vornherein vermeiden.
Auch wenn prinzipiell alle Kästchen auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung erläutert sind, schadet es nicht, einige genauer zu kennen und auf den ersten Blick zu finden.
Gewichte, Lasten und Massen
In erster Linie sollte man wissen, wo die wichtigsten Gewichte des Fahrzeugs stehen. Das wären beispielsweise die Felder Nr. 7 (1 bis 3) auf der ausgeklappten rechten Seite ungefähr in der Mitte: Dort findet man die technisch zulässigen Achslasten. In diesem Fall vorne 5.580 kg und hinten 8.270 kg. Diese korrespondieren direkt mit der maximal zulässigen Achslast des Zulassungsstaates in den Feldern Nr. 8 (1 bis 3) direkt darunter. Sie wird wichtig bei (schweren) Anbaugeräten bzw. Frontladern mit Werkzeugen. Häufig kommt man hier schon an Grenzen der zulässigen Achslasten. Das ist vielen Praktikern gar nicht bewusst, weil oft davon ausgegangen wird, dass das schon „passt“.
Das nächste wichtige Gewicht steht im Kästchen G auf der rechten Seite im oberen Bereich: Hier ist das Leergewicht des Fahrzeugs vermerkt, welches man kennen sollte. Achtung: Oft ist aber eine Gewichtsspanne vermerkt (hier: 6.400 bis 8.800 kg). Diese ist ausstattungsabhängig, wenn etwa Frontlader oder ein Fronthubwerk montiert oder Radgewichte dabei sind. Hier gilt der Tipp: In der maximal schweren Ausstattung die Maschine wiegen und dieses Gewicht handschriftlich auf dem Schein oder irgendwo in der Kabine bzw. im Flottenmangementsystem vermerken. Es ist wichtig für beispielsweise das Zug-Gesamtgewicht von 40 Tonnen.
Vergeblich sucht man häufig die zulässige Anhängelast: Sie ist in älteren Papieren gar nicht vermerkt: Sie ergibt sich, wenn man von 40 Tonnen das Leergewicht abzieht. Daher gibt es hier kein eigenes Feld. In neueren Papieren (nach EU-Typgenehmigung) gibt es immer öfter ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung, in dem diese Gewichte vermerkt sind.
Auch für die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen finden sich Angaben. Die wichtigste Information steht hier im Kästchen T außen rechts oben: 40. Eine Maßeinheit fehlt auch hier, gemeint sind km/h und diese Angabe ist ausschlaggebend für den notwendigen Führerschein — der runde Geschwindigkeitsaufkleber am Schlepperheck ist für den notwendigen Führerschein irrelevant! Damit in Verbindung steht das Feld J (Mitte oben), welches Aufschluss über die Fahrzeugklasse gibt — hier die T1b, was bedeutet, dass es sich um einen schnelllaufenden Ackerschlepper (bis zu 50 km/h, hier jedoch gedrosselt) handelt.
Achtung: Bereifung
Die Bereifung eines Traktors muss freigegeben sein und nicht einfach nur passen. Welche Reifendimensionen für den Traktor passend sind, legt der Hersteller fest und lässt dies in den Papieren vermerken, dann steht es in der Zulassungsbescheinigung oder auch im Beiblatt. Was dort nicht aufgeführt ist, ist auch nicht zulässig. In besonderen Fällen sind natürlich Einzelabnahmen möglich. Beim Thema Bereifung lauert oft eine Falle, wenn der Ursache von Verkehrsunfällen auf den Grund gegangen wird.
Besonderheiten
In den Feldern 21 und 22 finden sich sonstige Vermerke, Bemerkungen und Ausnahmen — wie etwa Zwillingsbereifungen. Hier ist ein grünes (steuerbefreites) Kennzeichen vermerkt. Außerdem gibt das Feld 22 Informationen darüber, dass der ehemalige 50 km/h-Schlepper (Kennung T1B) in der Geschwindigkeit auf 40 km/h reduziert wurde, in dem die Getriebesteuerung umprogrammiert wurde. Also darf er mit der Fahrerlaubnisklasse T bewegt und mit einem runden 40-km/h-Schild ausgestattet werden.