Management

Rechtliche Aspekte beim Schlepperverkauf

Geht der gebrauchte Schlepper vom Hof, sollte man auf einige Details bei den Verträgen achtgeben. Rechtsanwalt Tobias Kemper gibt Auskunft.

Wird man sich handelseinig, sollte man trotzdem schriftlich alle Details ­festhalten. (Bildquelle: Schildmann)

Kommt ein neuer Schlepper auf den Hof, muss der alte bisweilen weichen. Dazu wird er entweder in Zahlung gegeben, oder er wird selbstständig über einschlägige Portale inseriert und vermarktet. Was es dabei zu beachten gilt, hat profi-Rechtsanwalt Tobias Kemper zusammengetragen.

Inzahlungnahme ist ein eigenständiges Geschäft

Meist wird bei der Inzahlungnahme für die Altmaschine handschriftlich beim Landmaschinenhändler ein ergänzender Zettel ausgefüllt, auf dem die alte Maschine mit ihren wesentlichen Ausstattungsmerkmalen und preisbildenden Faktoren (Alter, Zustand, Betriebsstunden, usw.) beschrieben wird. Darüber hinaus wird ein Kaufpreis vereinbart und abschließend vermerkt, welcher Steuersatz für das Geschäft gilt.
Juristisch gesehen ist die Inzahlungnahme einer Maschine ein eigenständiges Rechtsgeschäft. Es kann zwar mit dem Kauf verknüpft sein, im Ergebnis stellt es aber immer einen eigenen Kaufvertrag dar. Damit gelten dann auch die üblichen Spielregeln für Kaufverträge. Verkäufer ist in diesem Fall der Landwirt/Lohnunternehmer, und Käufer ist der Händler.
Der Gesetzgeber sieht für solche Geschäfte grundsätzlich — auch bei Gebrauchtmaschinen — eine zweijährige Gewährleistungsfrist vor, die den Käufer schützen soll. Man kann diese Gewährleistung gegenüber Geschäftspartnern...

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