Markus A.: Ich habe mir einen gebrauchten Schlepper bei einem Raiffeisenstützpunkt angesehen. Anschließend erhielt ich per WhatsApp ein Kaufpreisangebot. Auf meine Bitte hin bekam ich später noch ein umfassendes schriftliches Angebot, das ich für die Bank brauchte. Nachdem die Finanzierung gesichert war, rief ich den Verkäufer wieder an und nahm das Angebot mündlich an.
Der Verkäufer sagte mir, dass er noch unterwegs sei und sich wegen der weiteren Formalitäten melden würde, sobald er wieder im Büro sei. Nachdem er sich bis zum Nachmittag nicht gemeldet hatte, versuchte ich ihn mehrfach auf seinem Handy und im Büro zu erreichen. Auch an den nächsten Tagen blieben meine Anrufe erfolglos. Irgendwann ging dann ein Kollege ans Telefon und sagte mir, dass der Verkäufer schon seit einigen Tagen krank sei. Er konnte sich aber an mich erinnern und versprach, sich wegen des Kaufvertrags mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Einen Tag später rief dann ein weiterer Kollege des Verkäufers bei mir an, um mir mitzuteilen, dass der Schlepper inzwischen anderweitig verkauft worden sei. Es täte ihm zwar leid, aber daran könne man jetzt nichts mehr ändern. Mal abgesehen davon, dass ich sehr enttäuscht bin, würde es mich brennend interessieren, wie dieser Vorgang rein rechtlich zu betrachten ist.
Gerd M.: Auf den Angeboten steht meist freibleibend drauf. Das heißt, erst wenn es unterschrieben ist oder eine schriftliche...
Markus A.: Ich habe mir einen gebrauchten Schlepper bei einem Raiffeisenstützpunkt angesehen. Anschließend erhielt ich per WhatsApp ein Kaufpreisangebot. Auf meine Bitte hin bekam ich später noch ein umfassendes schriftliches Angebot, das ich für die Bank brauchte. Nachdem die Finanzierung gesichert war, rief ich den Verkäufer wieder an und nahm das Angebot mündlich an.
Der Verkäufer sagte mir, dass er noch unterwegs sei und sich wegen der weiteren Formalitäten melden würde, sobald er wieder im Büro sei. Nachdem er sich bis zum Nachmittag nicht gemeldet hatte, versuchte ich ihn mehrfach auf seinem Handy und im Büro zu erreichen. Auch an den nächsten Tagen blieben meine Anrufe erfolglos. Irgendwann ging dann ein Kollege ans Telefon und sagte mir, dass der Verkäufer schon seit einigen Tagen krank sei. Er konnte sich aber an mich erinnern und versprach, sich wegen des Kaufvertrags mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Einen Tag später rief dann ein weiterer Kollege des Verkäufers bei mir an, um mir mitzuteilen, dass der Schlepper inzwischen anderweitig verkauft worden sei. Es täte ihm zwar leid, aber daran könne man jetzt nichts mehr ändern. Mal abgesehen davon, dass ich sehr enttäuscht bin, würde es mich brennend interessieren, wie dieser Vorgang rein rechtlich zu betrachten ist.
Gerd M.: Auf den Angeboten steht meist freibleibend drauf. Das heißt, erst wenn es unterschrieben ist oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, ist das Geschäft in trockenen Tüchern.
Markus A.: Das ist sicher richtig, aber die telefonische Auftragsbestätigung meinerseits und die Ankündigung des Verkäufers, die für den Kauf notwendigen Formalitäten umgehend zu erledigen, müssten doch zumindest eine gewisse Sicherheit bieten. Es handelt sich schließlich bei dem Verkäufer nicht um einen windigen Fähnchenhändler, sondern um eine Raiffeisen GmbH.
Gerd M.: Im Zweifelsfall stellt sich immer die Frage: Kannst du es beweisen? Der finanzielle Schaden war ja nicht so hoch. Abhaken. Eventuell kannst du einen bösen Brief an die oberste Geschäftsleitung schreiben, und ansonsten musst du halt einen neuen Kandidaten suchen. Vielleicht servieren sie Dir ja ein Ersatzschnäppchen.
Bernd G.: In dem Fall würde ich sagen „dumm gelaufen“. Aber rein rechtlich ist da nichts zu machen. Immerhin hatte der Verkäufer gesagt, dass er noch unterwegs sei. Somit konnte er nicht dafür garantieren, dass die Maschine noch frei ist. Es hätte zeitgleich ein anderer Käufer vor Ort ebenfalls zusagen können. Somit wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Verkäufer trotz Krankheit die Info deiner Kaufabsicht an einen Kollegen weitergegeben hätte. Das hat er aber anscheinend nicht, und ein anderer war schneller mit der Unterschrift.
Deswegen die Empfehlung für die Zukunft: Immer per Mail oder Fax die Kaufabsicht schriftlich mitteilen. Das kann zwar auch schief gehen, aber mittels Datum und Uhrzeit lässt sich dann im Zweifel nachweisen, dass man der Erste war.
Samuel A.: Ich suche eine robuste Heckenschere für unseren Hof. Bisher hatte ich ein Akkugerät von Bosch. Die Akkus konnte ich auch für andere Geräte nutzen. Leistung und Schnittqualität sind aber bei dem Gerät nicht besonders gut. Was setzt Ihr ein?
Werner R.: Ich habe mich vor einiger Zeit mit ähnlichen Fragen beschäftigt. Bei mir ging es um einen Rasenmäher und eine Motorsäge. Ich bin schließlich bei der Profi-Schiene von Stihl gelandet. Wobei ich zwischen Stihl und Husquarna keinen Unterschied machen würde. Ein Kollege von mir hat sich eine Akkusäge von Makita geholt. Bei der Schnittleistung und der Akkulaufzeit liegen Welten dazwischen. Damals habe ich die technischen Daten der Heckenscheren von Makita und Stihl verglichen. Da hat Stihl auf jeden Fall die Nase vorne. Wenn Du bei den Heckenscheren von Stihl die Akkugeräte mit den Benzinern vergleichst, wirst Du erkennen, dass die Akkutechnik mithalten kann.
Samuel A.: Super, danke für die Antwort. Ich hatte auch schon die Stihl Maschinen angeschaut und würde ein Gerät mit Akku favorisieren. Stihl hat da verschiedene Versionen als Akku-Heckenschere. Wir haben so 200 m Hecke zu schneiden.
Franz W.: Wie könnte ich an meinem Einzelkornsägerät eine Reihenabschaltung nachrüsten? Grundgerät ist eine sechsreihige Maschio-Gaspardo MTE-R 300, Baujahr 2014. Beim Schlepper sind RTK, Sektion Control und ISO-BUS vorhanden.
Bernd H.: Es sollte möglich sein, die elektrischen Kupplungen in den Antrieben der Maschine über den SC-Ausgang des Schleppers zu steuern. Lohnt sich das bei einer 4,50 m breiten Einzelkornsämaschine?
Sven J.: Wenn du ein RTK-Lenksystem auf dem Schlepper hast, könntest Du auch ohne automatische Reihenabschaltung die Fahrgassen anlegen, indem Du die Fahrgassen zuerst oder zuletzt säst und dabei dann zwei Säaggregate nicht mit Saatgut füllst.