Technik

Online über Landtechnik diskutieren: Aus dem profi-Forum

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(Bildquelle: Redaktion profi)

Markus A.: Ich habe mir einen gebrauchten Schlepper bei einem Raiffeisenstützpunkt angesehen. Anschließend erhielt ich per WhatsApp ein Kaufpreisangebot. Auf meine Bitte hin bekam ich später noch ein umfassendes schriftliches Angebot, das ich für die Bank brauchte. Nachdem die Finanzierung gesichert war, rief ich den Ver­käufer wieder an und nahm das Angebot mündlich an.
Der Verkäufer sagte mir, dass er noch unterwegs sei und sich wegen der weiteren Formalitäten melden würde, sobald er wieder im Büro sei. Nachdem er sich bis zum Nachmittag nicht gemeldet hatte, versuchte ich ihn mehrfach auf seinem Handy und im Büro zu erreichen. Auch an den nächsten Tagen blieben meine Anrufe erfolglos. Irgendwann ging dann ein Kollege ans Telefon und sagte mir, dass der Verkäufer schon seit einigen Tagen krank sei. Er konnte sich aber an mich erinnern und versprach, sich wegen des Kaufvertrags mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Einen Tag später rief dann ein weiterer Kollege des Verkäufers bei mir an, um mir mitzuteilen, dass der Schlepper inzwischen anderweitig verkauft worden sei. Es täte ihm zwar leid, aber daran könne man jetzt nichts mehr ändern. Mal abgesehen davon, dass ich sehr enttäuscht bin, würde es mich brennend interessieren, wie dieser Vorgang rein rechtlich zu betrachten ist.
Gerd M.: Auf den Angeboten steht meist freibleibend drauf. Das heißt, erst wenn es unterschrieben ist oder eine schriftliche...

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