Aus dem Heft

32 t für Straßenverkehr zugelassen

Mit Wirkung vom 19. August 1997 können z.B. Muldenkipper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 32 t in Deutschland auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Denn laut einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werden die sogenannten Starrdeichselanhänger einschließlich der Zentralachsanhänger den Sattelanhängern gleichgestellt. Muldenkipper, Dungstreuer oder Ladewagen können damit mit drei Achsen á 10 t zulässiger Achslast und einer zulässigen Stützlast von 2 t ausgerüstet und im Straßenverkehr bewegt werden.

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