Aus dem Heft

Erlaubt oder nicht?

Bei einer Landmaschinen- Werkstatt begegnete profi- Redakteur Gerd Theißen ein zunächst seltsam anmutendes Gespann. Ein Case-Traktor schleppte einen Renault mit defekter Hinterachse an den Unterlenkern ab. Die Schlepper waren einfach über die Tragstange eines Siloblock- Schneiders verbunden. – Das ist erlaubt, ließen wir uns versichern. Die Verbindung muß allerdings sicher sein, und die Lenkfähigkeit des ziehenden Schleppers muß erhalten bleiben. Weil der defekte Schlepper aber nur gezogen und nicht angehoben zu werden brauchte, ist das wie in diesem Fall kein Problem

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