Aus dem Heft
Schützenhilfe für Erfinder
Das Bundesforschungsministerium (BMFT) hat zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das dem Patentwesen neuen Schwung geben und mehr qualifizierte Patentanmeldungen hervorbringen soll. Wie die Patentanwälte Dropmann und Rox mitteilen, ist jeder klein- und mittelständische Unternehmer antragsberechtigt, der erstmals bzw. zum ersten Mal seit fünf Jahren ein Patent anmelden möchte. Ihm werden dann bis zur Hälfte der mit der Anmeldung verbundenen Kosten – höchstens jedoch 15 000 DM – erstattet. Zu diesen Kosten zählen: – Recherche zu Stand der Technik (max. 1 500 DM) – Kosten-Nutzen-Analyse (max. 1 500 DM) – Patentanmeldung (max. 4 000 DM) – Verwertung der Erfindung (max. 1 500 DM) – Auslandsanmeldungen (max. 5 000 DM) – Technische Zulassung (max. 1 500 DM) Auch wenn eine Erfindung sich als nicht schutzfähig erweist, ist eine Förderung möglich. Reine Kosten- Nutzen-Analysen oder nur die technische Zulassung werden nicht bezuschußt. Anträge sind bis zum 30. September 1998 beim Institut für deutsche Wirtschaft in Köln zu stellen (Tel.: 0221/49811).