Spezial-Beitrag

Haftungsfragen bei brennenden Maschinen: Heißes Thema

Besonder in der Ernte ist die Gefahr groß, dass Maschinen abbrennen. Die Ursachen sind vielfältig, die Schäden meist hoch, vom Ärger ganz zu schweigen. Aber wer haftet wofür — das haben wir mit unserem Anwalt Tobias Kemper diskutiert.

Es kann jedem Mähdrescher passieren: ein kapitaler Brand. (Bildquelle: Stabenow, Feigl, Cernan)

Dieser (etwas verkürzt dargestellte) Fall wurde auf profi.de diskutiert:

"Wer kann mir Erfahrungen und auch rechtliche Tipps geben, wer für Brandschäden haftet, die durch den Mähdrescher verursacht werden? Hintergrund ist die Tatsache, dass ich einen Mähdrescher habe, der in der letzten Ernte fast täglich gebrannt hat (andere Betriebe haben ähnliche Probleme — mit verschiedenen Fabrikaten). Wahrschein­liche Ursache sind wohl die Abgasanlagen, die extrem heiß werden bzw. beim Ausbrennen des Partikelfilters heiße und glühende Partikel abgeben. Dem Hersteller ist dieses Problem bekannt, er konnte es bisher aber nicht abstellen. Wer haftet für die Brandschäden, die durch den Mähdrescher entstehen, und die Mehraufwendungen, die mir entstehen? Wer haftet, wenn der Mähdrescher gemietet ist? Welche Versicherung zahlt, wenn dieses Problem bekannt ist? Kann die Maschine zurückgegeben werden?"

1. Der Schaden an der Maschine selbst

Sofern es sich beim Mähdrescher um eine Neumaschine handelt und ein erheblicher Brandschaden in der Gewährleistungsfrist (bei neuen Landmaschinen normalerweise ein Jahr) eingetreten ist, besteht die Möglichkeit eines Gewährleistungsanspruches gegen den Verkäufer (Händler) des Mäh­dreschers. Dann müsste der Kunde (Landwirt/Lohnunternehmer) nachweisen, dass der Brand aufgrund eines Mangels, beispiels­weise aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Maschine, verursacht wurde.
Chancen, den Schaden weiterzugeben, hat man also nur dann, wenn ein Gutachter die Brandursache zweifelsfrei und eindeutig bestimmen kann und diese Ursache einen Mangel an der Maschine darstellt. Ob dieser Nachweis in der Praxis gelingt, ist zweifelhaft. Die Brand­schäden sind in der Regel so umfangreich, dass ein eindeutiger Beleg schwierig ist.
Beim Kauf von Gebraucht- oder Vorführ­maschinen sind Gewähr­leistungs­ansprüche durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) meist ausge­schlossen. Damit in diesem Fall Ansprüche bestehen, müsste man beweisen, dass der Verkäufer von dem verursachenden Mangel gewusst und die Maschine...

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