Zu: „Reifenschäden selbstreparieren“ in profi 11/2012Seite 60In dem Beitrag berichten Sieüber das Reifenreparaturset„Agrarcompound“ der FirmaReinheimer GmbH & Co. KG. Wirhaben diesen Beitrag mit großemInteresse zur Kenntnis genommen,kommen aber nichtumhin, dazu einige Anmerkungenzu machen.Grundsätzlich können und wollenwir weder einer privatennoch juristischen Person Vorschriftenoder Einschränkungenzum Umgang mit ihremEigentum machen — hier insbesonderebei der Reparatur vonLandwirtschaftsreifen. Da sichder Beitrag jedoch nicht nur anLandwirte, sondern auch anLandmaschinen-Werkstättenund Lohnunternehmen richtet,müssen wir darauf hinweisen,dass Reparaturen an ReifenBestandteil des gefahrengeneigtenHandwerks,...
Zu: „Reifenschäden selbstreparieren“ in profi 11/2012Seite 60In dem Beitrag berichten Sieüber das Reifenreparaturset„Agrarcompound“ der FirmaReinheimer GmbH & Co. KG. Wirhaben diesen Beitrag mit großemInteresse zur Kenntnis genommen,kommen aber nichtumhin, dazu einige Anmerkungenzu machen.Grundsätzlich können und wollenwir weder einer privatennoch juristischen Person Vorschriftenoder Einschränkungenzum Umgang mit ihremEigentum machen — hier insbesonderebei der Reparatur vonLandwirtschaftsreifen. Da sichder Beitrag jedoch nicht nur anLandwirte, sondern auch anLandmaschinen-Werkstättenund Lohnunternehmen richtet,müssen wir darauf hinweisen,dass Reparaturen an ReifenBestandteil des gefahrengeneigtenHandwerks, hier desReifen- und Vulkanisationstechnik-Handwerks nach AnlageA der Handwerksordnungsind.Insofern unterliegen gewerblicheReifenreparaturen derMeisterpflicht: Diese Arbeitendürfen gewerblich nur von solchenBetrieben durchgeführtwerden, die einen Meister fürReifen- und Vulkanisationstechnikbeschäftigen und diemit diesem Handwerk in dieHandwerksrolle eingetragensind.Darüber hinaus müssen wir daraufaufmerksam machen, dassdie Grundaussage des Beitrages„eine Reifenreparatur ist relativeinfach auch ohne geschultesPersonal durchführbar“schon als fahrlässig anmutet.Dies sowohl vor dem Hintergrundder in der Folge sehrdetailliert und fachlich sehrfundiert beschriebenen Reparaturdurchführungals auch derTatsache, dass die Berufsausbildungdafür drei Jahre in Anspruchnimmt. Denn bei einerReparatur steht an erster Stelledie Beurteilung der Reparaturwürdigkeiteines Reifens, diesowohl einer mehrjährigen Ausbildungals auch einer entsprechendenBerufserfahrung aufdiesem Gebiet bedarf.Der Gesetzgeber hat diesemTatbestand Rechnung getragenund in den Richtlinien für dieBeurteilung von Reifenschädenund die Instandsetzung vonLuftreifen (§ 36 StVZO) die gesetzlichenRahmenbedingungenfür eine fachgerechte Reifenreparaturfestgelegt. Dabei besitztdie Beurteilung von Reifenschädenmindestens diegleiche Wertigkeit wie die Reparaturdurchführungselbst.Dieser Zusammenhang fehlt inIhrem Beitrag vollständig, derausschließlich auf die Reparaturdurchführungabhebt.Hans-Jürgen DrechslerBundesverband Reifenhandelund Vulkaniseur-Handwerk e.V.53129 Bonn