Vorstellung Veredlungstechnik

Sicherheit von Zapfwellen-Notstromaggregaten: Kein Verlass

Zapfwellen-Notstromaggregate müssen sicherer werden! Die Lösungen sind vielfältig und anspruchsvoll — entsprechend kontrovers wird diskutiert.

Notstromaggregat wird per Zapfwelle betrieben

Kein Generatorschalter, kein Schutz vor Über- und Unter­spannung und ein geschalteter Schutzleiter: Viele Notstrom­aggregate in der Landwirtschaft sind eine Bedrohung für Mensch, Tier, Haus und Hof. (Bildquelle: Tovornik, Zäh)

Gut zu Wissen

-Der Generatorschutzschalter ist gemäß einem Gutachten Stand der Technik bei Generatoren.
-Die SVLFG hält am LS-Schalter kombiniert mit einem Unterspannungsschutz fest.
-Das Schalten des Schutzleiters (PEN) wurde durch das DKE nachträglich legalisiert.
Es war wohl reine Intuition, dass er seine zwei Melkroboter vom Netz trennte, bevor es losging: Zusammen mit dem Elektriker und dem Verkäufer nahm der profi-Leser sein Zapfwellen­-Notstromaggregat erstmals in Betrieb. Doch wenige Minuten nachdem das Gerät lief, kam ein Altenteiler aus dem Haus und rief „Aufhören — der Fernseher brennt!“.
Zwei Jahre ist der Schlamassel mit mehr als 15 000 Euro Schaden her. Schadens­ersatz seitens des Händlers, Herstellers oder der Versicherung: Fehlanzeige. Schuld hätte der Elektriker, sagt der Verkäufer. Nun kommt der Fall wohl vor Gericht.
Das Traurige daran: Weder Hersteller und Händler noch die zuständigen Behörden scheinen Fälle wie diese zu interessieren. So wurde zwar laut SVLFG Kassel (Sozialver­sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) das besagte Gerät im Nachgang „stillgelegt“ und der Fall an die Bezirks­regierung Arnsberg gemeldet. Aber Zurückrufen musste nach ersten profi-Recherchen der Inverkehrbringer seine insgesamt 80 verkauften Geräte gleichen Typs nicht.

Große Angst vor Schäden

Kurzer Rückblick: Der mehrtägige Stromausfall im Münsterland vor 15 Jahren veranlasste Landwirte zum Kauf von Notstromaggregaten. Viele der zapfwellenbetriebenen Geräte kamen jedoch nie wirklich zum Einsatz. Denn die Landwirte, die mutig genug waren und das neue Aggregat sofort in Betrieb nahmen, vermeldeten beim Testlauf durch Sicherheits- und Funktionsmängel der Geräte oft teure Schäden an Fütterungs- oder Lüftungsanlagen. Als Reaktion darauf parken seitdem jede Menge Notstromgeräte in den hintersten Ecken unserer Scheunen. Groß geredet wird darüber natürlich nicht.

Erste Verbesserungen

Der SVLFG fielen die teils gravierenden Mängel von Notstromaggregaten ebenfalls ins Auge (Bericht in „Sicher Leben“, 6/2007). Um den Landwirten mehr Sicherheit beim Kauf von zapfwellenbetriebenen Notstrom­aggregaten zu bieten, begann 2009 die Prüf- und Zertifizierungsstelle der SVLFG (PZ.LSV) mit der Prüfung und Abnahme von Zapf­wellen-Notstromaggregaten. Geprüft wird seitdem ausschließlich auf freiwilliger Basis und gegen Gebühr.
Das Problem: Nach Auffassung des Herstellers, der als erstes seine Geräte prüfen ließ, vergab die Prüfstelle in den Folgejahren auch Zertifikate für Stromerzeuger, die vermeintlich weniger sicher sind. Kritisiert wird das Fehlen eines Generatorschutzschalters sowie das Umstellen vom Feld- auf Haus­betrieb durch ein Schalten des Schutzleiters.

Gutachten soll Streit beenden

Nach langem Streit über die Sicherheit von Zapfwellen-Notstromgeräten gab das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen — auf Anregung der SVLFG Kassel — ein Gutachten in Auftrag. Es wurde Mitte 2018 vorgestellt, seitdem gibt es für alle Beteiligten Klarheit.
Ein Ergebnis des Gutachtens stellten wir in profi 1/2019 im Interview mit Jürgen Thier, Leiter des Referats Betrieblicher Arbeitsschutz und Produktsicherheit im NRW-Ministerium, vor: Das sichere, zuverlässige Abschalten eines Zapfwellen-Notstrom­generators ist nur mit einem Generator­leistungsschalter, auch Generatorschalter (profi 5/2016) genannt, realisierbar.
Mit Veröffentlichung des Gutachtens in 2018 wurde dieser nun nach Auskunft des zuständigen Ministeriums zum Stand der Technik erhoben. Damit wird der Generatorschalter von der Marktüberwachung bei neuen Geräten vorausgesetzt. Fehlt der Generatorschalter, wird ein solches Aggregat in naher Zukunft durch Beamte der Marktüber­wachung beanstandet.
Nach Auskunft des für die Durchsetzung beauftragten Ministeriums von Baden-Württemberg informiert die...

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