Vorstellung Veredlungstechnik

Sicherheit von Zapfwellen-Notstromaggregaten: Ministerin mit G’schmäckle

Statt Zapfwellen-Notstromaggregate sicherer zu machen, befindet die Abteilung 43 unter der Baden-Württemberger Ministerin Thekla Walker die Tricks der Hersteller für gut. Ein Update.

Viele Zapfwellen-Notstromaggregate auf den Höfen entsprechen nicht dem Stand der Technik. Eine Mitschuld trägt die Marktaufsicht.  (Bildquelle: Zäh)

Viele Landwirte können von einem misslungenen Einsatz des Notstromaggregates mit Zapfwellenantrieb berichten. Misslungen, weil danach teure und systemrelevante Elektronik in Lüftungs- und Fütterungs­computern zu reparieren war. Auch kann geradezu regelmäßig aus dem Generator aufsteigender Qualm beobachtet werden.

Behörden sitzen Probleme aus

Die Probleme mit Zapfwellen-Notstrom­aggregaten sind seit gut zehn Jahren Thema in profi. Dass wir immer noch darüber berichten, liegt mit an den Behörden der Marktüberwachung. Aktuell liegt der Ball bei der Baden-Württemberger Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen). Sie steht dem Referat 43 Marktüberwachung, Chemikalien und Produktsicherheit vor.
Vor drei Jahren übertrugen die Leiter der Marktüberwachung der anderen Bundesländer ihrer Behörde den Arbeitsauftrag, neue Zapfwellen-Notstromaggregate durch eine gezielt gewählte Sicherheitsausstattung auf den Stand der Technik zu bringen.

Rückblick

Der Arbeitsauftrag basiert auf einem Gutachten von Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Kay Hameyer, welches das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gab. Der Institutsleiter der RWTH Aachen stellte 2018 fest, dass das erforderlich hohe Schutz­niveau von Zapfwellen-Notstromaggregaten nur mit einem Leistungsschutzschalter, einem sogenannten Generator-Leistungsschalter, zu realisieren ist. Durch seine einstellbaren Auslöseparameter lässt sich nur mit diesem eine sichere und zuverlässige Abschaltung realisieren, so der Gutachter. Der Überlastfall werde auf diese Weise sehr gut beherrschbar. Gleiches gilt für den Kurzschlussfall, denn durch die große Kurzschluss­impendanz des Zapfwellengenerators ist ein zuverlässiges Auslösen der Schutzeinrichtung nur mit abgestimmten Auslöseparametern gewährleistet. Der von den meisten Herstellern bis heute verwendete Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) bietet dieses Sicherheitsniveau dagegen nicht, da dieser für den Schutz von Stromleitungen konstruiert wurde, stellte der Universitätsprofessor damals fest.
2019 präsentierte Prof. Hameyer sein Gutachten im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor den namhaften Herstellern. Verständnisfragen konnten sie so direkt mit dem Sachverständigen klären. Anwesend waren auch Vertreter der Marktüberwachung der betroffenen Bundesländer. „Sie kamen zum Schluss, dass die notwendigen Maßnahmen bei den ­Her­stellern erforderlichenfalls anzuordnen sind, wenn diese keine freiwilligen Maßnahmen durchführen und sie ihre Generatoren nicht entsprechend dem Stand der Technik herstellen“, fasste der Referatsleiter Jürgen Thier seinerzeit das Gespräch für profi zusammen (profi 1/2020).

Verwegene Rechtfertigung

Im September 2021 fragten wir beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg schriftlich nach, wie es um die Umsetzung des Gutachtens bestellt sei. Daraufhin erhielten wir von der zuständigen Presseabteilung folgende Antwort:
„Zapfwellengeneratoren, die eine andere Ausstattungen besitzen als in dem Gutachten empfohlen, sind dadurch nicht automatisch zu bewerten als ein nicht konformes Produkt. Maßgeblich ist, dass die Sicherheitsarchitektur des Produktes in Gänze berücksichtigt und...

Mehr zu dem Thema

Immer bestens informiert mit dem profi Landtechnik-Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der profi-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.