Belgien: Traktoren zur Technischen Untersuchung
vor 10 Jahren
Ab dem 1. Mai müssen in Belgien Traktoren regelmäßig eine technische Untersuchung absolvieren (in Deutschland etwa vergleichbar der TÜV-Untersuchung). Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen die Schlepper alle zwei Jahre und oberhalb von 7,5 Tonnen jährlich zu dieser neuen Technischen Untersuchung, so legt es ein königlicher Beschluss in Belgien fest.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Schlepper unterhalb von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Ebenfalls ausgenommen sind alle Traktoren, die gewerblich oder privat ausschließlich in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Schlepper unterhalb von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Ebenfalls ausgenommen sind alle Traktoren, die gewerblich oder privat ausschließlich in der Landwirtschaft eingesetzt werden.