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Fahrerqualifikation neu geregelt

Die Führerschein-Bedingungen im Güter- und Personenverkehr wurden neu geregelt. Fahrer von Lkw ab 3,5 t im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind in Zukunft verpflichtet, sich einer über die

(Bildquelle: profi.de)

Die Führerschein-Bedingungen im Güter- und Personenverkehr wurden neu geregelt. Fahrer von Lkw ab 3,5 t im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind in Zukunft verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Güterkraftverkehr ab September 2009 vor.
Wer ohnehin beabsichtigt, die Fahrerlaubnis C oder C1 zu erwerben, sollte dies möglichst noch vor dem Stichtag im September tun, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Deula, Westerstede. Mit einer bestandenen Prüfung erwirbt man automatisch die Grundqualifikation ohne Mehrkosten und Prüfungsaufwand.
Die neu geregelte und vorgeschriebene Weiterbildungspflicht gilt zukünftig für alle C- und C 1-Führerscheinbesitzer, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs.
Bei einigen Fahrern, die die Fahrerlaubnis vor dem 10.9.2009 erworben haben, kann es möglich sein, dass im Führerschein zwei verschiedene Gültigkeitsdaten eingetragen werden - die Gültigkeit der Fahrerlaubnis in Spalte 11 und die Gültigkeit der Weiterbildung in Spalte 12. Es ist wichtig, diese Eintragungen über eine günstige Terminwahl möglichst so zu synchronisieren, dass der Führerschein innerhalb von fünf Jahren nicht zweimal erneuert werden muss.
Lesen Sie weitere Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz bei profi online.

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