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Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Gemäß dieser Richtlinien erhalten Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen

(Bildquelle: profi.de)

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Gemäß dieser Richtlinien erhalten Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW eine einmalige Investitionsförderung, die ab dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.

Die Förderung beträgt zwischen 1.500 Euro für eine Mikro-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 KW bis 3.500 Euro für eine 20-kW-Anlage. Allerdings - nicht alle Mikro-KWK-Anlagen erhalten eine Investitionsförderung. Eine längere Liste von Bedingungen muss hierfür erfüllt werden. Wichtigste Einschränkung ist der Wegfall der Förderung für alle Mikro-KWK-Anlagen in Neubauten sowie in Gebieten, in denen ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme vorliegt.

Welche Voraussetzung die KWK-Anlage für eine Förderung erfüllen muss, ist in der Richtlinie beschrieben, die Sie im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums herunterladen können.

Fördervoraussetzung ist auch, dass die Anlage in einer Liste enthalten ist, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) auf seiner Homepage veröffentlicht.

Auf der Webseite „KWKG-Novelle“ stellt das BHKW-Infozentrum ausführliche Informationen und Erläuterungen zur neuen Mini-KWK-Förderrichtlinie zur Verfügung.

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