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Gewerbliche Biomassetransporte mit Klasse T

Endlich ist Rechtssicherheit geschaffen: Gewerbliche Biomassetransporte sind nun auch mit dem Führerschein der Klasse T möglich. Darauf weist der Deutsche Bauernverband nach einer kürzlich erfolgten

(Bildquelle: profi.de)

Endlich ist Rechtssicherheit geschaffen: Gewerbliche Biomassetransporte sind nun auch mit dem Führerschein der Klasse T möglich. Darauf weist der Deutsche Bauernverband nach einer kürzlich erfolgten Klarstellung durch das Bundesverkehrsministerium hin. Die Fahrerlaubnis der Klasse T gilt normalerweise nur für land- und forstwirtschaftliche Transporte. Die Transporte für gewerblich betriebene Biogasanlagen erforderten bisher aus rein rechtlicher Sicht die Führerscheinklassen C/CE und die Einhaltung der damit zusammenhängenden Vorschriften für gewerbliche Güterbeförderung. Auf Druck des Berufsstandes und der beratend tätigen Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nun die müßige Diskussion über die Führerscheinklasse und unterschiedliche Auslegung darüber beendet, ob ein Ernteeinsatz nun mit der Klasse T gefahren werden darf oder nicht. Denn Biomassetransporte für gewerblich betriebene Biogasanlagen unabhängig vom Güterkraftverkehrsgesetz sind künftig auch mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich.

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