Management | Zulässige Breiten im Straßenverkehr

Zulässige Breiten im Straßenverkehr

Wenn es um Breitbereifung oder sogenannte Gleisketten geht, dürfen Traktoren und Anhänger bis zu drei Meter breit sein. Das regelt die 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO.

Bodenschonende Bereifung an Anhängern darf nach wie vor bis zu 3 m breit sein. (Bildquelle: VDMA)

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