Beleuchtung und Warntafeln an Maschinen: Aktiv und passiv gut sichtbar
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Gut zu wissen
- Reflektierende Folie zur Konturmarkierung lässt sich günstig nachrüsten.
- Wiederholte Beleuchtungen im oberen Heckbereich tragen zur besseren Sichtbarkeit bei, vor allem beim Abbiegen.
Technik: Früher und heute
Glühlampen sind mit ihren heißen Fäden wesentlich weniger haltbar als moderne LED-Leuchtmittel — ein bekanntes Problem bei stetigen Erschütterungen. Die Nachrüstung einer LED-Beleuchtung haben wir in profi 7/2020 beschrieben. Achtung: Einfach so LED-Leuchten nachrüsten klappt nur selten, denn häufig funktioniert die Blinkkontrollleuchte im Armaturenbrett anschließend nicht mehr, weil der Widerstand in der Leitung zu gering ist.
Einheitliche Beleuchtungskonzepte
Zwar gibt es keine einschlägigen Untersuchungen dazu, inwiefern Beleuchtungen und Konturmarkierungen Unfälle verhindern. Bei Krone hat man jedoch festgestellt, dass wiederholte Beleuchtungen offenbar helfen, Abbiegeunfälle zu vermeiden.
Aus diesem Grund werden bei den Emsländern inzwischen nahezu alle Häcksel- und Ladewagen mit hochgesetzten, wiederholten Rückleuchten ausgerüstet. So lassen sich bremsende und blinkende Fahrzeuge auch schon aus großer Entfernung erkennen, wenn die unteren Leuchten beispielsweise durch ein dahinter fahrendes Auto verdeckt sind.
Rot-weiße Warntafeln
Insbesondere sind Warntafeln bei breiten Fahrzeugen zu finden, sie sollen den Umriss des Fahrzeugs kenntlich machen und dürfen daher maximal 10 cm von der Außenkante nach innen versetzt sein. Geräte mit einer Breite von 120 cm brauchen nur eine Warntafel, breitere Modelle benötigen zwei Warntafeln.
Wird die Beleuchtung des Zug- bzw. Tragfahrzeugs verdeckt oder ragt das Anbaugerät mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Leuchten des Traktors hinaus, braucht die Warntafel zusätzlich Schlussleuchten nach hinten sowie Begrenzungsleuchten nach vorne.
Wichtig ist die richtige Montage der Warntafeln. In der Praxis werden hier oft Fehler gemacht: Die Warntafeln sind richtig montiert, wenn die roten Streifen nach unten und außen verlaufen. Warntafeln an Bodenbearbeitungsgeräten dürfen abnehmbar sein. An allen anderen Geräten und Anhängern müssen sie theoretisch ständig mitgeführt werden, falls plötzlich eine Beleuchtung erforderlich wird.
Auch Traktoren mit Doppelbereifungen müssen mit Warntafeln ausgerüstet sein, sobald eine Breite von 2,75 m überschritten wird. Auch zusätzliche Begrenzungsleuchten können erforderlich sein.
Reflektierende Klebefolien
Aber sie sind empfehlenswert und z. B. in Bayern häufig auch Pflicht („Bayernpaket“), um die Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO und § 29 StVO (leichter) zu erlangen. Der Gesetzgeber fordert eine solche Folienbeklebung im lof-Bereich nicht, sie wird jedoch bei Krone im Ersatzteilgeschäft angeboten. Nach Angaben des Unternehmens werden eine große Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge nachträglich so ausgerüstet. Unter dem Stichwort „Reflexfolie“ finden Sie darüber hinaus zahlreiche Angebote im Internet für individuelle Nachrüstungen.