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Neues DLG-Merkblatt zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

Das neue DLG-Merkblatt 454 befasst sich mit der Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran.

Das DLG-Merkblatt 454 ist für die Praxis als Hilfestellung zur Inhalationsnarkose mit Isofluran gedacht. (Bildquelle: DLG)

Ab 1. Januar 2021 dürfen in Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) männliche Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Von da an stehen den Ferkelerzeugern die folgenden zugelassenen Verfahren zur Auswahl:
  • Jungebermast,
  • Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die
  • chirurgische Kastration unter Narkose (Isofluran-Inhalation oder Ketamin-Injektion).

Neben der Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon durch den Tierarzt besteht für Landwirte nach bestandener Sachkundeschulung im Rahmen der Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) die Möglichkeit, Ferkel bis zum 7. Lebenstag selbständig mittels Inhalations-Narkose mit Isofluran zu kastrieren.

Kastration mit Isofluran-Narkose

Isofluran ist eine halogenierte Ether-Verbindung, die unter Normalbedingungen flüssig ist, aber an der Luft schnell verdunstet. Es ist ein verschreibungspflichtiges Inhalationsan-Ästhetikum, das im November 2018 die Zulassung für die Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration bekam. Es wird in einem Narkosegerät (Inhalationsgerät) mittels Verdampfer in einen gasförmigen Zustand versetzt und führt bei Ferkeln in einer fünfprozentigen Konzentration durch Einatmen in etwa 70 bis 90 Sekunden zum vollständigen Verlust des Bewusstseins.
Isofluran hat keine eigene schmerzstillende oder schmerzausschaltende Wirkung. Deshalb ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 30 Minuten vor der geplanten Inhalationsnarkose ein Schmerzmittel (Meloxicam) intramuskulär verabreicht wird.

DLG-Merkblatt „Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose“

Das DLG-Merkblatt 454 soll als Hilfestellung für AnwenderInnen der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Optimierung der Arbeitsabläufe dienen und Anwendertipps aus Praxiserhebungen anschaulich darstellen. Die im Merkblatt beschriebenen Erfahrungen und Abbildungen stammen aus zwei BLE-geförderten Projekten, bei denen die Praxistauglichkeit der Injektionsnarkose sowie der Inhalationsnarkose im Vordergrund standen.
Die Untersuchungen wurden sowohl auf konventionellen wie auch auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben in Hessen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Partner in den beiden Verbundprojekten waren das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), die Universität Gießen, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie die DLG.

Webinar am 26.Juni zur Isofluran-Narkose

Die DLG-Akademie bietet am 26. Juni 2020 ein Webinar an, in dem die auf dem Markt verfügbaren und zertifizierten Geräte zur Isoflurannarkose ausführlich vorgestellt werden. Informationen und die Anmeldung zum Webinar gibt es hier.

DLG-Merkblatt „Ferkelkastration unter Injektionsnarkose“

Das DLG-Merkblatt 453 zur Ferkelkastration unter Injektionsnarkose ist ebenfalls vor kurzem erschienen. Beide Merkblätter sind im Rahmen der Projekte „Praxiserprobungen der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon und postoperativer Schmerzausschaltung (PraxiKaPIK/A)/Förderkennzeichen 2817MDT104“ und „Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung in der ökologischen Ferkelerzeugung/Förderkennzeichen 2817MDT101“, gefördert und im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens Tierschutz im Bereich Wissen – Dialog – Praxis mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstanden.

Download kostenlos

Wie alle DLG-Merkblätter stehen auch die Hinweise zur Ferkelkastration interessierten Praktikern unter dlg.org/merkblaetter zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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