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Novelierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verkündet

Die Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt laut der DLG den Sauenhaltern mehr Planungssicherheit. Ein ausführlicher Bericht folgt demnächst in der profi.

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde Anfang der Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. (Bildquelle: Tovornik)

Anfang der Woche sind die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit traten die neuen Regelungen ab 9. Februar in Kraft. Sie gelten zum Teil mit Übergangszeiten, damit die Sauenhalter Planungssicherheit haben und sich umstellen können.
Die neuen Regelungen sind laut der DLG ein Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich wird damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein.
Um die Landwirte auch bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt.
Ein ausführlicher Bericht folgt demnächst in der profi und auch auf profi.de halten wir Sie auf dem Laufenden.

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