Elektronik

Stammtisch des Fortschritts: Eine fette Sanktion

Albert Bauer und Bernd Lohner ärgern sich über fragwürdige Verordnungen. Gemeinsam mit Dieter Maring und Claus Fahrer analysieren sie den Irrsinn. Die Personen sind erfunden, der Düngerstreuer-TÜV nicht.

Nachgestellter Stammtisch

(Bildquelle: Tovornik)

Maring: Wart ihr schon mit eurem Schneckenkornstreuer zum TÜV? Man munkelt von 12000 Euro Bußgeld.
Lohner: Langsam reicht es mit der Drangsal. Klar bringen wir Schneckenkorn aus. Aber wir hatten noch keine Zeit für solchen Blödsinn.
Bauer: Es ist unfassbar, was uns Bauern zugemutet wird. Nach der Düngeverordnung die Emissionsschutzverordnung, und jetzt soll ich mit dem Düngerstreuer zum TÜV, weil ich hin und wieder Köder damit streue. Ja, geht es noch?
Maring: Ich sehe das genauso. Aber Schneckenkorn gilt als Pflanzenschutzmittel, und dem-­ entsprechend ist die Ausbringtechnik prüf-pflichtig. So steht es schließlich im Pflanzen­schutz­gesetz.
Fahrer: Was wollen sie denn prüfen? Die Querverteilung wie in der Testhalle? Das möchte ich sehen.
Bauer: Die Prüfer schauen, ob die Schieber sauber schließen und die Abdeckplane dicht ist. Ob das Gerät später schief angebaut ist, falsche Schaufeln montiert sind oder der Bordcomputer falsch kalibriert ist, interessiert sie nicht.
Lohner: Der Streuer-TÜV soll über 60 Euro kosten.
Bauer: Stellt euch vor, die Prüfer wollen auch noch die Wiege­einrichtung und den Bordcomputer testen? Dann bist du alle drei Jahre mit mindestens 300 Euro dabei.
Fahrer: Ich glaube, die Düngerstreuerhersteller stecken mit den Ämtern unter einer Decke. Die wollen neue Geräte verkaufen, am besten in Vollausstattung.
Maring: So weit würde ich nicht gehen. Wie kann es denn sein, dass neuerdings auch Beiz­anlagen und sogar Betonmischer zum Beizen eine Prüfplakette brauchen? Fakt ist, dass ihr ab diesem Jahr eine...

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