Technik

Pro & Contra: Besser nur 40 km/h?

Die Geschwindigkeit des Schleppers hat nicht nur mit Schnelligkeit zu tun, so zieht vor allem die Endgeschwindigkeit von 50 km/h einen Rattenschwanz an Regularien nach sich.

Mit 50 km/h zügig unterwegs oder lieber mit gemächlichen 40 km/h? Es gibt für alle bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten gute Argumente. (Bildquelle: Tovornik)

Sie kaufen einen Schlepper und fragen sich, wie schnell der fahren soll? Da gibt es unter deutschen Gesichtspunkten derzeit nur eine Antwort: 40 km/h. Wem das nicht reicht, der besorgt sich einen Lkw — Punkt.
Fangen wir bei der Physik an: Die lässt sich bekanntlich nicht täuschen. Im Vergleich zum 50-km/h-Schlepper verbrauchen sie deutlich weniger Diesel, weniger Gummi und weniger Bremsbeläge. Hier gibt es nichts zu diskutieren — Punkt. In den meisten Fällen sind die Getriebe der Schlepper für eine höhere Geschwindigkeit gefertigt. Drosseln Sie Ihren Schlepper, dann fahren Sie mit reduzierter Drehzahl noch mal sparsamer als der saufende 50er. Weil die meisten Anhänger eh nur auf 40 km/h zugelassen sind, erübrigt sich das Argument für den schnelleren Transport ohnehin.

Das Gesetz will es langsamer

Unser deutsches System will, dass dem Landwirt — und vor allem dem Lohnunternehmer — die 50-km/h-Variante madig gemacht wird. Klebt ein 40-km/h-Schild auf der Rückscheibe Ihres Schleppers, muss dieser nur alle zwei Jahre beim TÜV vorstellig werden. Den Zeitgewinn, den Sie mit dem 50-km/h-Schlepper (nicht) einfahren, verlieren Sie also spätestens bei der amtlichen Dienststelle, wenn Sie jedes Jahr aufs Neue auf den Prüfer warten. Eine Sicherheitsüberprüfung hat sogar halbjährlich zu erfolgen. Von den zusätzlichen Gebühren mal ganz abgesehen.
Anders als bei einem Lkw fällt der Schlepper mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht in die Verordnung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GÜKG). Das spart die Maut. Fahren Sie als Lohnunternehmer mit der Erdmulde auf Baustellen, brauchen Sie auch keinen Fahrtenschreiber. Die Lenk- und Ruhezeiten sind mit einem Fahrtenschreiber nicht zu erfassen — die Arbeitszeit bzw. das Arbeitszeitgesetz beachten Sie natürlich in gewohnter Form. Zwar müssen die Fahrer auf einer Baustelle die Klasse C/CE haben, aber mit dem maximal 40 km/h fahrenden Trecker müssen diese keine extra Module nachweisen wie z. B. die Qualifikation nach Schlüsselzahl 95.
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