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Biokraftstoff bleibt für Land- und Forstwirte steuerfrei

Das Kabinett der Bundesregierung hat den Referentenentwurf zum neuen Energiesteuergesetz diskutiert und beschlossen, ab 1. August 2006 reinen Biodiesel (RME) sowie Pflanzenöl-Treibstoff mit 10 Cent

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Das Kabinett der Bundesregierung hat den Referentenentwurf zum neuen Energiesteuergesetz diskutiert und beschlossen, ab 1. August 2006 reinen Biodiesel (RME) sowie Pflanzenöl-Treibstoff mit 10 Cent pro Liter und in Beimischung zu fossilem Kraftstoff mit 15 Cent pro Liter zu besteuern. Ab 2007 ist außerdem eine Beimischungspflicht geplant. Entgegen den ursprünglichen Plänen soll jedoch die Verwendung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft vorerst von der Mineralölsteuer befreit bleiben. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) hält die Steuersätze für unangemessen hoch, hofft aber, dass das Speditionsgewerbe als Hauptabnehmer von reinem Biodiesel damit leben kann. Um die Wettbewerbsfähigkeit für biogene Kraftstoffe auch künftig zu gewährleisten, müsse die Steuerbegünstigung mindestens bis 2009 Gültigkeit haben und auch über das Jahr 2009 hinaus müsse eine Anschlussregelung zur Steuervergünstigung gefunden werden, betont VDB-Geschäftsführerin Petra Sprick.

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