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BMEL: Rückvergütung für Einsatz von Biokraftstoffen

Die Europäische Kommission hat die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

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Landwirte, die Biokraftstoffe einsetzen, erhalten eine Rückvergütung von den Finanzbehörden in Höhe von 45 Cent pro Liter. Diese Steuerentlastung wurde jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. (Bildquelle: Wilmer)

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Möglich wurde dies auf Grund der Verlängerung der Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien.
Hierfür hatte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Brüssel auch im Sinne des Klimaschutzes eingesetzt. Die Entscheidung heißt konkret: Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten hierfür zunächst weiterhin von den Finanzbehörden eine Rückvergütung von 45 Cent pro Liter. Mit dem Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau unterstützt das Bundesministerium zudem die Umstellung der Heizenergie von derzeit überwiegend fossilen Brennstoffen zu regenerativen Energieträgern. Hierfür sind bis 2023 rund 150 Millionen Euro veranschlagt.

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