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DLG-Ausschuss: Freiheit der Forschung ist ein hohes Gut

Bei einem Treffen eines DLG-Ausschusses diskutierten die Teilnehmer die Möglichkeiten der Fernerkundung per Satellit und von Bodensensoren.

Bodensensoren sollten präzise und verlässliche Ergebnisse liefern. (Bildquelle: Anja Böhrnsen (Landwirtschaftsverlag GmbH))

Bei einem Treffen des DLG-Ausschusses für Digitalisierung, Arbeitswirtschaft und Prozesstechnik diskutierten die Teilnehmer die Möglichkeiten der Fernerkundung per Satellit und von Bodensensoren, die die Pflanzenproduktion auf dem Feld weiter voranbringen sollen.

Digitale Werkzeuge können die Pflanzenproduktion gut unterstützen

Die digitalen Werkzeuge können die Pflanzenproduktion auf eine völlig neuartige Weise unterstützen: Sie ermöglichen eine kleinräumige, häufige und relativ kostengünstige Erfassung von Unterschieden im Pflanzenbestand und im Boden. Mit diesem Wissen kann die Bewirtschaftung optimiert werden.
Dies setzt allerdings voraus, dass „richtig“ gemessen wird. Die Landwirtschaft braucht Technik, die nicht nur zuverlässig funktioniert, sondern auch präzise und verlässliche Ergebnisse liefert. Angesichts eines zunehmenden Angebots wird nicht nur der Überblick schwieriger, sondern auch die objektive Beurteilung der Technik zur Notwendigkeit. Dies erfordere eine fortlaufende Überprüfung.
Die Freiheit der Forschung ist ein hohes Gut.
DLG-Ausschuss für Digitalisierung, Arbeitswirtschaft und Prozesstechnik
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss das juristische Vorgehen von Herstellern gegen die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen durch Wissenschaftler und die Fachpresse einhellig verurteilt.
Die Freiheit der Forschung ist für den DLG-Ausschuss für Digitalisierung, Arbeitswirtschaft und Prozesstechnik ein hohes Gut. Wenn Forschergruppen in ihrer Arbeit zu bestimmten Arbeitshypothesen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, ist dies regelmäßig der Ausgangspunkt für eine wissenschaftliche Debatte und damit für den Fortschrittsprozess. Voraussetzung für die Debatte ist die Publikation dieser Forschungsergebnisse. Keinesfalls sollten die abweichende Einschätzung unterschiedlicher Forschergruppen und deren Publikation zum Ausgangspunkt juristischer Auseinandersetzung gemacht werden. Dies würde den wissenschaftlich-technischen Fortschritt substanziell behindern.

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