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Investitionsprogramm: Gülletankwagen sind raus

Die Anschaffung von Gülletankwagen wird laut BMEL zukünftig nicht mehr über das Investitionsprogramm gefördert. Ein neues Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli 2022.

Ausbringgeräte bleiben im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft förderfähig. (Bildquelle: Tobias Bensing (Landwirtschaftsverlag GmbH))

--- aktualisiert am 19. Juli 2022 ---
Wie das BMEL mitteilt, wird zukünftig im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft die Anschaffung von Güllewagen nicht mehr gefördert. Ausbringsysteme aus der Positivliste bleiben förderfähig.
In einer Auswertung der bisherigen Förderung zieht das BMEL für fast alle Bereiche eine positive Bilanz in Bezug auf die Fördereffizienz. Lediglich die Mit-Förderung von Gülletankwagen mit einem Ausbringsystem stelle hier eine Ausnahme da und werde deshalb eingestellt, so das Bundesministerium.  Durch die Herausnahme der Tankwagen stünden außerdem künftig mehr Mittel für die verbleibenden Kategorien zur Verfügung. Damit können laut BMEL auch mehr Antragsteller am Programm teilhaben.

Neues Interessenbekundungsverfahren im Juli

Über das Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank können vom 18.07. bis 27.07.2022 wieder Interessenbekundungen für eine Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft abgegeben werden. Der Zeitpunkt der Bekundung ist dabei unerheblich, ein Zufallsgenerator entscheidet später über die Reihenfolge der Einladung zur Antragsstellung, so die Rentenbank. Erste Einladungen werden ab August 2022 versandt. Das Verfahren läuft, bis das Fördervolumen aufgebraucht ist. Es stehen in diesem Jahr 200 Mio. Euro zur Verfügung. 
Interessensbekundungen aus dem April 2021 verlieren ihre Gültigkeit. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen deshalb am neuen Verfahren teilnehmen.

Bewilligte Zuschüsse können ins Jahr 2023 übertragen werden

Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten sind Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2023 möglich. Wenn Sie Ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeit­raums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, müssen Sie laut BMEL einen Übertragungsantrag bei der Rentenbank stellen.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist. Aus der Bestätigung muss zudem der bewilligte Fördergegenstand sowie der tatsächliche individuelle Liefertermin (Monat, Jahr) des Zuwendungsempfängers ersichtlich sein.
Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. Sollte Ihr Fördergegenstand erst gegen Ende des Bewilligungszeitraumes ausgeliefert werden, oder noch gar kein Liefertermin feststehen, ist es ratsam, vorsorglich eine Übertragung zu beantragen. Nach der Auslieferung stellen Sie dann schnellstmöglich Ihren Auszahlungsantrag. Eine Auszahlung im Jahr 2022 ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Mittel zuvor auf das Jahr 2023 übertragen wurden. Sie müssen in diesen Fällen nicht bis zum Jahr 2023 mit der Beantragung zur Auszahlung warten.

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