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Investitionsprogramm Landwirtschaft: Nächste Runde startet

Das BMEL teilte kürzlich mit, dass die Registierung für die nächste Vergaberunde der Förderungen ab sofort startet. Diese ist bis 21. April 2021, 18 Uhr möglich.

Striegel

Auch die mechanische Unkrautbekämpfung ist förderfähig. (Bildquelle: Colsman)

Die nächste Vergabe der Fördermittel im Investitionsprogramm Landwirtschaft nimmt Fahrt auf. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Veränderungen.

Investitionsprogramm Landwirtschaft im Überblick

Die Registrierung auf dem Online Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für alle an einer Förderung interessierten Landwirte ist bis zum 21. April 18 Uhr unter folgendem Link möglich: foerderportal.rentenbank.de/anmeldung
Diese Registrierung ist zur Teilnahme am Förderprogramm erforderlich.
Alle Registrierungen, die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig. Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren". Dort teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren bzw. späteren Antragsrunden haben. Hierzu muss sich der Antragsteller eindeutig identifizieren um Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Das Interessenbekundungsverfahren ist über mehrere Tage (vom 23. bis 30. April 2021) geöffnet.
Folgende Dinge werden abgefragt:
  • In welchem Förderbereich ist eine Investition geplant (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen)?
  • das gewünschte Jahr der Förderung
  • sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe.

Das Auswahlverfahren

Im Anschluss werden alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Einladung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, einen Zuschussantrag zu stellen.

Die Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das Online Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und die Hausbank.

Die Laufzeit

Die Laufzeit des Programms ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Abfrage einer prinzipiellen Interessenbekundung können die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programmes noch sachgerechter eingesetzt werden. Unabhängig davon wird es in den kommenden Jahren weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geben. Hier können alle Interessenten erneut ihr Interesse bekunden, unabhängig von einer Teilnahme im diesjährigen Verfahren. Alle bereits registrierten Unternehmen erfahren rechtzeitig, wann wieder eine neue Antragsrunde startet.

Angepasste Förderbedingungen

Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, können jetzt auch neu gegründete GbRs gefördert werden. Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in den Jahren 2021 bis 2024 beträgt eine Million Euro je Zuwendungsempfänger. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion beträgt die Höchstfördersumme 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen 100.000 Euro.
Die Positivliste wurde um bestimmte Maschinenkategorien ergänzt, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft besser fördern zu können:
  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.
  • Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1 800 Liter Behältergröße.
  • Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
  • Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.
  • Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden. Die Neuerungen werden sich entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden.

Lieferfristen verlängert

Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wird die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.

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Beim Investitionsprogramm Landwirtschaft gibt es weitreichende Änderungen. Nach dem Stolperstart im Januar wird das Verfahren nun entzerrt.

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