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Investitionsprogramm: Das Los entscheidet

Beim Investitionsprogramm Landwirtschaft gibt es weitreichende Änderungen. Nach dem Stolperstart im Januar wird das Verfahren nun entzerrt.

Hacken und Striegeln

Auch Hack- und Striegeltechnik können im Rahmen des Investitionsprogramms Landtechnik gefördert werden. (Bildquelle: Colsman)

Gut zu wissen

- In den kommenden Antragsrunden entscheidet das Losverfahren.
- Die Investitionsabsicht muss in einen Interessenbekundungsverfahren angezeigt werden.
- Die Förderrichtlinien wurden angepasst. Die Summe der Förderung über vier Jahre ist auf 1 Mio. Euro pro Betrieb begrenzt.
Bei den nächsten Antragsrunden im Investitionsprogramm Landwirtschaft entscheidet das Losverfahren. Auf Schnelligkeit am Antragsstichtag kommt es nicht mehr an. Auch an den Rahmenbedingungen hat sich einiges geändert.

Für neue Anträge gilt:

  • Das Online-Portal der Landwirtschaft­lichen Rentenbank ist für die Registrierung weiterhin geöffnet. Von der Möglichkeit der Online-Registrierung sollten Landwirte bereits jetzt Gebrauch machen. Das entzerrt die einzelnen Verfahrensschritte zeitlich. Wer sich bereits in der ersten Antragsrunde registriert hat, muss das nicht noch einmal tun.

  • Alle Registrierten erhalten von der Rentenbank per E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren.

  • Im Rahmen dieses Verfahrens teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden und auch einer zukünftigen Antragsrunde teilnehmen möchten.

  • Das Verfahren der Interessenbekundung wird über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, so dass kein Zeitdruck besteht.

  • Es wird abgefragt, in welchem Förder­bereich eine Investition geplant ist, z. B. Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen. Außerdem sind Angaben zum gewünschten Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe erforderlich.

  • Per Losverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen gehen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen.

  • Zunächst werden die Interessenbekundungen für die Jahre 2021 und 2022 bearbeitet.

  • Die Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter rentenbank.de und die Hausbank.

Förderbedingungen

  • Um die Möglichkeit der gemeinschaft­lichen Maschinennutzung zu erleichtern, werden zukünftig auch neu gegründete GbR gefördert.

  • Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.

  • Für Unternehmen der...

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