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Mit Getreide Heizen erlaubt?

Die Umweltminister von Bund und Ländern haben einen Zweistufenplan zum Einstieg in die Getreideverbrennung beschlossen: In der ersten Stufe soll kurzfristig das Verbrennen von Getreide unter

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Die Umweltminister von Bund und Ländern haben einen Zweistufenplan zum Einstieg in die Getreideverbrennung beschlossen: In der ersten Stufe soll kurzfristig das Verbrennen von Getreide unter Berücksichtigung der technisch möglichen Emissionsgrenzwerte und Betriebsweisen zugelassen werden. Im zweiten Schritt soll dann die Bundesimmissionsschutzverordnung umfassend novelliert werden, in der bislang Getreide nicht als Regelbrennstoff vorgesehen ist. Die Umweltministerkonferenz forderte die Bundesregierung ferner auf, einen nationalen Aktionsplan Biomasse zu erarbeiten. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Wärmemarkt und die Kraft-Wärme-Kopplung gelegt werden. Hier versprechen sich die Umweltminister unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Energieeffizienz die größten Potenziale der Bioenergienutzung. Bestehende gesetzliche und untergesetzliche Regelungen sollen darauf überprüft werden, ob sie eine dynamisch wachsende, nachhaltige Bioenergienutzung begünstigen.

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