Nur reine Rapsölkraftstoffe bleiben steuerbegünstigt
Bundestag und Bundesrat haben das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet, das ab 1. Januar 2007 in Kraft tritt. In dem Gesetz ist geregelt, dass die Mineralölkonzerne ab Januar 2007 dem herkömmlichen
vor 18 Jahren
Bundestag und Bundesrat haben das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet, das ab 1. Januar 2007 in Kraft tritt. In dem Gesetz ist geregelt, dass die Mineralölkonzerne ab Januar 2007 dem herkömmlichen Diesel 4,4 Prozent Biodiesel und dem Benzin 1,2 Prozent Bioethanol beimischen müssen. Die unter die Quote fallenden Biokraftstoffe sind dann nicht mehr steuerbegünstigt. Reine Biokraftstoffe profitieren aber weiterhin von der Steuerbegünstigung. Hier sind allerdings ab 2008 neue Steuersätze vorgesehen: Demnach müssen Rapsölfahrer ab 2008 je Liter 8,15 Cent zahlen. Bis 2012 soll die Rapsölsteuer auf 44,9 Cent pro Liter ansteigen. Nur Landwirte sollen auch weiterhin steuerfrei Pflanzenöl tanken können.
Der Steuersatz für Biodiesel (RME) soll ab 2008 jährlich um 6,3 Cent pro Liter angehoben werden, bis er ab 2012 dem vollem Mineralölsteuersatz unterliegt.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass Biodiesel und Pflanzenöle nur dann als Biokraftstoffe anerkannt und steuerbegünstigt werden, wenn diese den Qualitätsanforderungen nach DIN entsprechen. Für Biodiesel gilt die DIN EN 14214 und für Rapsölkraftstoff die DIN V 51605. Andere Pflanzenöle, wie Soja-, Palm- oder Sonnenblumenöl sind nach dem neuen Biokraftstoffquotengesetz also keine anerkannten Biokraftstoffe.
Der Steuersatz für Biodiesel (RME) soll ab 2008 jährlich um 6,3 Cent pro Liter angehoben werden, bis er ab 2012 dem vollem Mineralölsteuersatz unterliegt.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass Biodiesel und Pflanzenöle nur dann als Biokraftstoffe anerkannt und steuerbegünstigt werden, wenn diese den Qualitätsanforderungen nach DIN entsprechen. Für Biodiesel gilt die DIN EN 14214 und für Rapsölkraftstoff die DIN V 51605. Andere Pflanzenöle, wie Soja-, Palm- oder Sonnenblumenöl sind nach dem neuen Biokraftstoffquotengesetz also keine anerkannten Biokraftstoffe.