Rüsten Sie die Klimaanlage um!

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen mit Klimaanlagen, die vor dem 1. Januar 1995 angeschafft wurden und das Kältemittel R12 enthalten, müssen bis Mitte nächsten Jahres auf Ersatzkältemittel mit einem geringeren Ozonabbaupotential umgerüstet werden. Nur wenn die Umrüstung in Verbindung mit einer Inspektion vorgenommen wird, kann der Termin überschritten werden. Darauf hat die Landtechnik- Vereinigung (LAV) auf der Agritechnica in Hannover hingewiesen. Nach Angaben der LAV darf die Umrüstung nur von entsprechend geschultem und zugelassenem Fachpersonal vorgenommen werden.
vor 27 Jahren

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