Aus dem Heft

meckerecke: Zuschlag für „minderwertige“ Ersatzteile

Natürlich ist der Versand von Ersatzteilen relativ aufwendig, wenn diese vergleichsweise preiswert sind und sie nicht zusammen mit anderen Ersatzteilen ausgeliefert werden können. Aber daß sich dadurch der Rechnungsbetrag auf nahezu das Dreifache des eigentlichen Warenwertes hochschrauben kann, ist wohl mehr als reichlich. Dazu ein Beispiel: Für das Starterseil einer Gartenfräse betrug der Ersatzteilpreis 18,67 DM ohne MwSt., dagegen ist nichts zu sagen. Auch die berechneten Kosten von 10,10 DM für Verpackkung/ Versandspesen und 1,76 DM für die Fracht gehen in Ordnung. Daß aber auf der Rechnung zusätzlich ein „Minderwertzuschlag“ von sage und schreibe 20 DM aufgeführt war, grenzt wohl schon an eine Unverschämtheit. Denn inklusive MwSt. errechnet sich so ein Endbetrag von 58,11 DM! - Weil dem betroffenen profi-Leser seine 20 DM inzwischen zurückerstattet wurden, möchte er hier ohne Namen meckern. Denn schöner hätte er gefunden, wenn die Firma gar nicht erst versucht hätte, ein Drittel des Rechnungsbetrages als „Minderwertzuschlag“ abzukassieren...

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