Technik

Arbeitsplattformen am Frontlader: Was ist erlaubt und was nicht?

Für Arbeiten in der Höhe ist der Frontlader ein gern gesehener Helfer. Oft sind die Mittel und Wege allerdings nicht zulässig. Wir zeigen, wie es dennoch legal möglich ist.

Arbeitsplattformen am Frontlader

Eine Korbaufnahme per Palettengabel ist in Anlehnung an die Vorschrift T01 ausschließlich für Betriebe ohne sozialversicherungspflichte Angestellte erlaubt. (Bildquelle: Bressel und Lade)

Gut zu wissen

- Der Einsatz von Arbeitsplatt­formen am Frontlader ist mit großen Risiken verbunden.
- Eine rechtlich sichere Lösung ­kostet je nach Betriebsstruktur zwischen 4 000 und 8 000 Euro.
- Für Betriebe ohne sozialversicherungspflichtige Angestellte gibt es eine Ausnahme, die aber nur sehr aufwändig umsetzbar ist.
Meistens geht es gut, aber leider nicht immer: Arbeiten von Frontlader-Werkzeugen aus, die wie die Schaufel oder Holzkiste auf der Palettengabel nicht zugelassenen sind. Wenn dabei etwas schief geht, sind die Folgen sowohl gesundheitlich als auch zivil- und strafrechtlich weitreichend. Oft führen kleine Unachtsamkeiten oder technische Mängel zu Unfällen, die man sich zuvor kaum ausmalen mag. Spitzenreiter in der Unfallstatistik sind nicht verriegelte oder gesicherte Anbaugeräte, technische Mängel oder klassische Fehlbedienungen.

Arbeitsplattformen am Frontlader: Ein konstruiertes Beispiel

Bauer Meyer nutzt die Wintermonate und baut sich einen Arbeitskorb. Um knapp 7 m Höhe zu erreichen, versetzt er diesen 2 m nach oben. Nachdem das Werk vollendet ist, folgt der Ersteinsatz. Während Meyer den Schlepper fährt, steigt sein schwindelfreier Mitarbeiter Schmidt in den Korb.
Schmidt fühlt sich sicher, zumal der 150-PS-Schlepper mit 7,5 t Eigengewicht eine ausreichende Standsicherheit mitbringt. Doch an eines hatten beide nicht gedacht: Während Schmidt die Plattform langsam anhob, regelte die hydraulische Parallelführung des Frontladers nicht ausreichend nach. Kein Problem, dachte sich Meyer: Um die Plattform weiterhin parallel über den Boden zu führen, betätigte er mehrfach ganz gefühlvoll die Gerätebetätigung und steuerte so nach. Doch dann: Nach wiederholtem Ansteuern der Gerätebetätigung schafft es die Ölpumpe nicht mehr, ausreichend Öl zur Ringfläche der Kippzylinder zu fördern.
Die Folge? Als Meyer fast die Endhöhe erreichte und noch ein letztes Mal nach­regelte, passierte es: Die Zylinder hatten keinen Gegendruck mehr und der Selbstbau kippte nach hinten über. Ein Schreckens­moment für Meyer, der mit ansehen musste, wie sein Mitarbeiter über das Kabinendach nach hinten katapultiert wurde.
Schmidt ist seit jener Sekunde querschnittsgelähmt und Meyer hat mit psychischen Folgen zu kämpfen. Und als wäre das nicht genug, muss sich Betriebsleiter Meyer nun zusätzlich vielen unangenehmen Fragen des Staatsanwaltes stellen.
Mit der nicht zugelassenen Kombination zum Heben von Personen aus Schlepper und Frontlader sowie der eigenen Plattform hat er in einem Prozess schlechte Karten, in dem es unter anderem um die Kosten für die medizinische Behandlung, um Schmerzensgeld und sämtliche Folgekosten geht.
Auch wenn dies nur ein konstruiertes Beispiel ist: Leider gibt es zahlreiche Beispiele nach genau diesem Muster. Wie man sich davor schützen kann, erläutern wir Ihnen anhand zwei verschiedener Ausgangslagen. Hierbei muss vorab unterschieden werden, ob Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen oder nicht.

Fall 1: Betrieb mit Mitarbeiter

Mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten unterliegen Sie den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Um den Front­lader dann zur Höhenbeförderung von Personen zu nutzen, müssen Sie Ihr komplettes Gespann (Arbeitsplattform, Traktor und Frontlader) einer EG-Baumusterprüfung unterziehen (profi 8/2011: „Prüfen statt haften“). Diese Prüfung erfolgt durch eine von der EU-benannten Stelle wie zum Beispiel vom Tüv Austria.
Um diese Prüfung zu bestehen, benötigen Sie einen Frontlader mit mechanischer Paral­lelführung. Mit einer hydraulischen Parallelführung ist es um ein Vielfaches aufwändiger. Zudem muss der Frontlader mit Hub- und Senkdrosseln, einer Schlauchbruchsicherung sowie einer Kippzylindersperre für die Gerätebetätigung versehen sein. Als Arbeitsplattform eignen sich ausschließlich Modelle, die fest mit dem Frontlader verbunden sind, z. B. per Euroaufnahme.
Des Weiteren muss die Plattform...

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