Radfahrer, die nicht zur Seite fahren? Die Aufregung lohnt sich nicht.
Ich bin nachmittags unterwegs mit dem Güllefass, 40 km/h auf dem neu asphaltierten Wirtschaftsweg, Fass 13 an diesem Tag, es läuft gut. Und dann: Radfahrer voraus. Der rüstige Rentner vor mir hat vermutlich genauso viel Spaß an der glatten Straße und dem guten Wetter wie ich, allerdings nur mit elektrisch unterstützten 15 km/h. Das Schnurren des Dieselmotors hinter ihm scheint auch zu gefallen. Mein Tagesziel gerät gefühlt direkt in Gefahr. Links wäre etwas Platz…
Oft geht es gut
Solche Szenen kennt wohl jeder, der auf dem Land mit dem Traktor unterwegs ist. Oft genug ist die Situation schnell aufgelöst: Der Radler...
Radfahrer, die nicht zur Seite fahren? Die Aufregung lohnt sich nicht.
Ich bin nachmittags unterwegs mit dem Güllefass, 40 km/h auf dem neu asphaltierten Wirtschaftsweg, Fass 13 an diesem Tag, es läuft gut. Und dann: Radfahrer voraus. Der rüstige Rentner vor mir hat vermutlich genauso viel Spaß an der glatten Straße und dem guten Wetter wie ich, allerdings nur mit elektrisch unterstützten 15 km/h. Das Schnurren des Dieselmotors hinter ihm scheint auch zu gefallen. Mein Tagesziel gerät gefühlt direkt in Gefahr. Links wäre etwas Platz…
Oft geht es gut
Solche Szenen kennt wohl jeder, der auf dem Land mit dem Traktor unterwegs ist. Oft genug ist die Situation schnell aufgelöst: Der Radler fährt auf die Bankette deutlich rechts oder hält kurz an und für das Traktorgespann geht es zügig weiter. Einmal winken, alles ist gut. Seltener sind die Situationen mit weniger Verständnis auf beiden Seiten. Es wird kein Platz gemacht, der Traktorist ist zum Hinterherfahren verdammt und sucht verzweifelt nach einer Möglichkeit zum Überholen mit ausreichendem Abstand. Auch ich habe das schon häufiger erlebt und mich oft geärgert.
Mit der seit April 2020 gültigen Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es auf Wirtschaftswegen mit 3,50 m Breite zukünftig wohl keine Möglichkeit mehr, auf der Straße fahrende Radfahrer im Rahmen des Erlaubten zu überholen, wenn diese keinen Platz machen. Die Neufassung schreibt außerhalb geschlossener Ortschaften einen Seitenabstand von 2 m zwingend vor, innerhalb sind es 1,5 m. Bisher war nur ein weich definierter „ausreichender Seitenabstand“ nötig. Die neue Grenze ist hart, aber meiner Meinung nach sinnvoll.
Gefährlich und unnötig
Enge Überholmanöver gefährden den Radfahrer — Punkt. Er zieht gegenüber einem 40-t-Gespann immer den Kürzeren. Geht etwas schief, macht man sich sein Leben lang Vorwürfe und rechtlich ist die Schuldfrage eindeutig.
Und dabei war man vor der Novelle auch meist voll im Boot. Passierte beim Überholen etwas, war der Abstand halt nicht ausreichend und den Überholenden traf im Normalfall ein Großteil der Schuld. Jetzt ist zumindest klar, wie viel Platz geboten ist. Zwei Meter lassen sich gut einschätzen und sind auf zweispurigen Landstraßen auch kein Problem, wenn der Gegenverkehr es zulässt. Auf Wirtschaftswegen bleibt nur die Arbeit am gegenseitigen Verständnis. Stellt der Radler auf stur gilt: Der Klügere fährt hinterher. Ich habe das Aufregen eingestellt.