Leserforum

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(Bildquelle: Redaktion profi)

Schrägschnitt-Patent von 1949

Zu: „Die Brücke in die Zukunft?“, profi 2/2022, Seite 78 Im Beitrag zum Nexat-Brückenfahrzeug steht, dass Klemens Kalverkamp als Erfinder des Basisverfahrens vom Geringhoff Rota Disc bekannt ist. Als Erfinder des Rota Disc-Maispflückers von Geringhoff weisen wir darauf hin, dass Herr Kalverkamp seinerzeit als Konstruktionsleiter die Entwicklung des Geringhoff-Pflückermodells PC verantwortete. Die Erfindung und Entwicklung des Rota Disc erfolgte zu der Zeit, als Herr Kalverkamp schon bei Grimme beschäftigt war.
Herr Kalverkamp hat als Verfahren angemeldet, dass der Kolben durch Brechen um eine Kante von der Maispflanze getrennt werden soll. Im Anschluss wird die Pflanze durch Schrägschnitt gehäckselt. Nun ist die Maispflanze eine launische Diva, die verschiedene Konsistenzen aufweisen kann. Das hat zur Folge, dass beim Brechen der Kolben oft Reststängel dem Dreschwerk zugeführt werden. Außerdem sind Leistungsbedarf und Verschleiß bei feststehendem Messer oft erhöht. Deshalb musste auf ziehenden Schnitt umgestellt werden. Die Entwicklung führte zu der schräg schneidenden, selbstschärfenden Scheibenwelle. Für einen derar­tigen Schrägschnitt erhielt Elof Karlsson bereits 1949 das US-Patent 2613490: ein Maispflücker mit zwei Pflückwalzen und einer angetriebenen parallelen Messerwalze. Die Messer sind dabei so angeordnet, dass sie den Stängel mittels Diagonalschnitt häckseln. Offenbart wird hier auch der Winkel des Systems und, dass die vo­r­gesehene Einstellbarkeit des Winkels das Schnittergebnis beeinflusst. Da das Patent von Herrn Karlsson den Weg zur Messer­anordnung für den Diagonalschnitt des Maisstängels aufzeigt, ist es auch als technische Grundlage im Rota Disc-Patent aufgeführt.
Georg Krassort, 48336 Sassenberg
Ludger Wiegert, 48346 Ostbevern

Starker Pistenbully

Erst anmelden, dann verkaufen

Zu: „Endlich Klarheit“, profi 3/2022, Seite 124 Aus meiner Sicht hätten Sie — vor allem im Interesse anderer Erfinder — eines deut­licher formulieren müssen: Patente muss man unbedingt erst anmelden, und die entsprechenden Produkte erst danach verkaufen! Denn nur hier liegt der Fehler im Fall Krassort. Nur aus diesem Grund kann Herr Krassort seine rechtlichen Ansprüche gegen die Hersteller und Händler, welche das Patent verletzen, nicht durchsetzen.
Ludger Wiegert Wiegert Landmaschinen 48346 Ostbevern

Kennfixx auf dem Foto

Zu: „Sauber, simpel und schnell“, profi Spezial „Fahrzeugkomponenten“, Seite 7 (profi 3/2022), und „Hydraulik richtig kuppeln“ unter profi.de Im Absatz „Erkennbar und griffig“ schreiben Sie über die Kennzeichnung von Hydraulikschläuchen. Im Text ist leider nur ein Faster-Produkt als Beispiel genannt. Abgebildet sind darunter allerdings eindeutig erkennbar unsere...

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