Einsatzbericht Veredlungstechnik

Ferkelnarkose mit Isofluran: Wackelt der Zeitplan?

Die Zulassung von Geräten zur Kastrationsbetäubung mit Isofluran lässt auf sich warten. Ein Zwischenbericht.

Ferkel in einem Narkosegerät mit Isofluran

Ab 1. Januar 2021 dürfen Ferkel nur noch unter Narkose kastriert werden. Noch gibt es aber kein zertifiziertes Gerät zu kaufen. (Bildquelle: Martin Zäh)

Eigentlich wollten wir in diesem Monat unseren ersten Bericht über ein zur Betäubung von Ferkeln zugelassenes Gerät veröffentlichen. Doch die für eine Markteinführung notwendige Gerätezertifizierung verläuft nicht so reibungslos, wie Politik, Gerätehersteller und die DLG es sich wünschen.
Für zeitlichen Verzug verantwortlich sind zu allererst die in der Schweinehaltung üblichen Biosicherheits-Maßnahmen. So können die praktischen Tests wegen der geltenden Hygienevorschriften nur zeitversetzt stattfinden — entsprechend lange zieht sich jeder Test hin. Hinzu kommen nun die Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie. Diese machen Dienstreisen mittlerweile komplett unmöglich. Zumal Landwirte aus Verantwortung für das eigene Personal keine betriebsfremden Personen mehr in den Stall lassen. Stichwort Corona: Erste Gerätehersteller berichten gegenüber profi, dass durch die Pandemie bald auch Teile für die Montage der Geräte fehlen. Von dieser Situation sind aber wohl nicht alle Hersteller betroffen.

Prüfung nach DLG-Standard

In der Schweiz sind schon seit längerem Geräte zur Betäubung von Ferkeln mit Isofluran im Einsatz. Diese Geräte sind allerdings zunächst von einer Bezuschussung (Kasten „Stichtag ist der 1. Juli“) ausgenommen. Denn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte sicherstellen, dass in Deutschland nur Geräte zum Einsatz kommen, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz höhere Standards erfüllen. Deshalb muss jedes hier verkaufte Gerät von einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Stelle zertifiziert sein. Derzeit führt die DLG solche Zertifizierungen durch.
Grund für die hohen Anforderungen ist das Narkosegas Isofluran. Es kann beim unkontrollierten Einatmen unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit auslösen. Die toxische Wirkung auf die Leber ist dagegen als sehr gering einzuschätzen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Verweis auf Arbeiten der MAK-Kommission gegenüber profi. Zu guter Letzt ist Isofluran etwa 500 Mal stärker klimawirksam als CO₂. Mit Blick auf den Anwenderschutz und unsere Umwelt ist deshalb wichtig, dass kein Gas unkontrolliert freigesetzt wird.
Das Problem: In Deutschland gibt es für Isofluran keinen rechtlich verbindlichen Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW). Auf Anfrage von profi beim BMAS wird die Ableitung eines solchen Werts kurzfristig geprüft. Bis dahin orientiert sich die DLG am maximalen Schutzniveau mit dem weltweit niedrigsten Grenzwert...

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