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Haftpflicht-Pflicht für langsame Fahrzeuge kommt

Der Bundestag hat am 14. Dezember dem Gesetzesentwurf zugestimmt und somit die Pflicht der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge von 6 bis 20 km/h ab 2025 auf den Weg gebracht.

Langsam fahrende Kraftfahrzeuge müssen ab 1. Januar 2025 eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Mal eben Saatgut zum Feld bringen, will dann gut überlegt sein. (Bildquelle: Lucas Colsman)

Bisher galt, dass langsam fahrende Kraftfahrzeuge von der Haftpflichtversicherungspflicht ausgenommen sind. Durch eine Änderung im EU-Gesetz wurde die nationale Umsetzung diskutiert. Dabei herausgekommen ist, dass alle Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen müssen. Diese betrifft vor allen zulassungsfreie, langsam fahrende Fahrzeuge, wie zum Beispiel Aufsitzrasenmäher, Hoflader, Gabelstapler oder auch Mähdrescher. Ausgenommen sind weiterhin Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf dem Betriebsgelände oder Privatgrundstück fahren und somit ein Teil der Betriebs- oder Privathaftpflicht sind.
Diese Änderung betrifft vor allem die Sparten der Landwirtschaft und der Logistik-Unternehmen und zieht zahlreiche Versicherungsprüfungen mit sich, die im kommenden Jahr auf die Landwirte und Lohnunternehmer bzw. die Versicherer zu kommen.
Weitere Details lesen Sie auf der Seite des Bundestags.

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