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Isoflurannarkose: BMEL verlängert zweite Antragsfrist

Zunächst sollte die zweite Antragsfrist bis zum 1. September gehen. Nun wurde sie um sechs Wochen verlängert.

Schon ab 1. Januar 2021 werden Narkosegeräte in vielen Ferkel erzeugenden Betrieben zum Inventar gehören. (Bildquelle: Hersteller)

Sauenhalter, die mit einem Zuschuss vom Bund sich ein Narkosegerät zulegen wollen, bekommen nun bis zum 15.10.20 und damit sechs Wochen für die zweite Antragsfrist mehr Zeit zum Einreichen des Kaufbelegs. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 1. Juli profi als Antwort auf eine Anfrage mit.
Grund für die Anfrage war, dass seit Mai zwar die ersten zertifizierten Geräte zum Betäuben mit Isofluran im Handel sind, doch letzte Zertifizierungen noch ausstehen. Viele Sauenhalter warten deshalb den Kauf eines Geräts noch ab. Durch die Verschiebung der Frist vom 01.09.2020 auf den 15.10.2020 haben nun interessierte Sauenhalter mehr Zeit für die Wahl des passenden Narkosegeräts. Mit diesem zweiten Antrag wird die Auszahlung beantragt. Hierzu müssen u. a. der Kaufbeleg bzw. Rechnung und der Kontoauszug über die geleistete Zahlung vorgelegt werden.
Zum Stichtag 1. Juli 2020 hatten etwa 3500 Saunhalter einen Erstantrag gestellt. Das entspricht insgesamt etwa einen Anteil von 50 Prozent der Sauenhalter.

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