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Traktorenzulassung: Probleme mit Abgasstufe gelöst

Verschiedene Zulassungsbehörden hatten in jüngster Zeit die Erstzulassung von Traktoren verweigert und Ausnahmegenehmigungen mit Gebühren bis zu 150 € pro Zulassung gefordert, da die Traktoren nach

(Bildquelle: profi)

Verschiedene Zulassungsbehörden hatten in jüngster Zeit die Erstzulassung von Traktoren verweigert und Ausnahmegenehmigungen mit Gebühren bis zu 150 € pro Zulassung gefordert, da die Traktoren nach ihrer Auffassung die Abgasstufen, die für die Erstzulassung erforderlich sind, nicht einhalten. Nach geltenden europäischen Abgasvorschriften für Traktoren ist allerdings eine Übergangsfrist von zwei Jahren für die Erstzulassung von Traktoren vorgesehen, wenn die eingebauten Motoren bereits vor dem Einführungstermin der nächsten Abgasstufe hergestellt wurden. Die jeweilige Zulassungsbehörde muss also eindeutig anhand der bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen erkennen können, ob der zuzulassende Traktor die Zwei-Jahres-Frist" in Anspruch nehmen darf. Deshalb werden die Traktorenhersteller ab sofort entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) angeben: Motor bis zum … gebaut" oder mit einer gesonderten Bescheinigung bestätigen, dass der in dem entsprechenden Traktor verbaute Motor vor dem jeweiligen Einführungstermin der nächsten Abgasstufe hergestellt wurde.
In enger Zusammenarbeit haben das Bundesverkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und der VDMA zwischenzeitlich diese praktikable Lösung gefunden, so dass Ausnahmegenehmigungen (§ 70 StVZO) für die Zulassung dieser Traktoren nicht erforderlich sind. Durch die Optionen Eintrag in Zulassungsbescheinigung Teil II" oder Hersteller-Bestätigung" und den Verzicht auf die Nennung des tatsächlichen Motorherstellungsdatums wird die größtmögliche Flexibilität für die Traktorenhersteller erreicht und der Aufwand deutlich reduziert. Zulassungsbehörden und Landwirte/Lohnunternehmer profitieren von der bundesweiten Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit, so Andreas Schauer, Leiter des Referates Verkehr im VDMA. Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesländer bereits entsprechend informiert und gebeten, diese Vorgehensweise ab sofort anzuwenden.

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