Stalltipp des Monats
Probenzieher für Heuballen
Um Rund- und Quaderballen prüfen zu können, baute ich mir einen Probenzieher. Mit ihm kann ich nach Monaten noch über Geruch und Farbe die Qualität des Futters bestimmen. Der Probenzieher ist 67 cm lang und besitzt eine 10-mm-Eisenstange als Stil. Ein angeschweißtes ½“-Rohr dient als Griff. Den leicht gekröpften Haken am Fuß des Stils schnitt ich mit dem Winkelschleifer aus einem 25-mm-Flacheisen.
Im Handel habe ich bislang kein vergleichbares Werkzeug entdeckt. Das ist schade, denn im Gegensatz zum Thermometer sehe ich mit dem Probenzieher sofort, ob das Heu bei der Ernte zu feucht war.
Karsten Marxen
24986 Mittelangeln/
Havetoftloit
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: die Mindestbreite eines Fressplatzes
Bei Schweinehaltern führt die 7. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 29. Januar 2021 führt zu Irritationen. Ausgangspunkt ist die Fressplatz-Mindestbreite. Detaillierte Hinweise dazu liefern nun die AGT-Ausführungshinweise der LAV (Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz).
Gemäß Empfehlung der AGT sollten Schweinehalter im Zusammenhang mit einer rationierten Fütterung und einem...
Stalltipp des Monats
Probenzieher für Heuballen
Um Rund- und Quaderballen prüfen zu können, baute ich mir einen Probenzieher. Mit ihm kann ich nach Monaten noch über Geruch und Farbe die Qualität des Futters bestimmen. Der Probenzieher ist 67 cm lang und besitzt eine 10-mm-Eisenstange als Stil. Ein angeschweißtes ½“-Rohr dient als Griff. Den leicht gekröpften Haken am Fuß des Stils schnitt ich mit dem Winkelschleifer aus einem 25-mm-Flacheisen.
Im Handel habe ich bislang kein vergleichbares Werkzeug entdeckt. Das ist schade, denn im Gegensatz zum Thermometer sehe ich mit dem Probenzieher sofort, ob das Heu bei der Ernte zu feucht war.
Karsten Marxen
24986 Mittelangeln/
Havetoftloit
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: die Mindestbreite eines Fressplatzes
Bei Schweinehaltern führt die 7. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 29. Januar 2021 führt zu Irritationen. Ausgangspunkt ist die Fressplatz-Mindestbreite. Detaillierte Hinweise dazu liefern nun die AGT-Ausführungshinweise der LAV (Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz).
Gemäß Empfehlung der AGT sollten Schweinehalter im Zusammenhang mit einer rationierten Fütterung und einem Tier-Fressplatzverhältnis von höchstens 4 : 1 in Abhängigkeit vom Körpergewicht folgende Fressplatzbreiten pro Tier beachten:
bis 25 kg 18 cm
26 bis 60 kg 27 cm
61 bis 120 kg 33 cm
über 120 kg 40 cm
Ausgenommen von dieser Regelung sind Abruf-Fütterungssysteme sowie Breifutterautomaten.
Kontrolliert werden die Fressplatzbreiten zusammen mit dem Beschäftigungsmaterial, das ab 1. August 2021 ständig zur Verfügung stehen muss, so die Ausführungshinweise. Dabei ist die Tierzahl je Beschäftigungsmöglichkeit — z. B. Jutesäcke, Strohraufe oder Beschäftigungsautomat — auf maximal zwölf Schweine begrenzt. Wie viele Schweine an Raufe oder Beschäftigungsautomat tatsächlich möglich sind, hängt von den genannten Platzbreiten ab.
Notstromaggregat: Einsteigergerät in Vollausstattung
Hersteller von Zapfwellen-Notstromaggregaten sparen bei Einsteigergeräten zusehends bei der Ausstattung, teils fehlen sogar die Amperemeter. Die Firma Zapfwellenaggregatebau Hermann Kemper bietet mit einem neu gestalteten 45-kVA-Aggregat nun ebenfalls ein Gerät der Einsteigerklasse an — dem Trend zum Trotz allerdings in Vollausstattung, so der Hersteller.
Um das Aggregat ab 80 PS mit einer 1 000er Zapfwelle betreiben zu können, besitzt es ein auf den Schlepper abgestimmtes Übersetzungsgetriebe.
Zur Serienausstattung zählen drei Amperemeter — eines pro Phase. Damit erkennt der Landwirt wie bei einem Tachometer, wie viel Last er noch hinzuschalten kann. Wie bei Geräten von Kemper üblich, sind Anzeigen- und Kontrollgeräte für den Fall einer Über-/Unterspannung sowie zur Vermeidung von Über- und Unterfrequenzen Standard. Auch ein vor Brand-, Maschinen- und Personenschäden schützender Generatorleistungsschalter von Siemens gehört zur Grundausstattung der neuen 45-kVA-Serie. Der Nennstrom des Stromerzeugers ist mit 65 Ampere angegeben. Bei einem kleineren Haus-/Hofanschluss kann ab Hersteller die Leistung angepasst werden. Das spritzwassergeschützte Gehäuse (IP 44) erlaubt Einsätze im Freien. Der Elektroverteiler und die angebauten Steckdosen besitzen die Schutzklasse IP 67 (strahlwassergeschützt).
Serienmäßig angeschlossen werden können folgende Verbraucher: 1 x 16 A, 1 x 32 A, 1 x 63 A (ohne FI; für Hauseinspeisung) und 2 x 230 Volt-Schukostecker.
Optional erhältlich ist eine Zusatzverteilung mit FI-Schalter (63 A/300 mA), beispielsweise für den Betrieb eines leistungsstarken Güllerührwerks.
Der Grundpreis für das neue 45-kVA-Aggregat ist mit 6 900 Euro angegeben (alle Preise ohne Mehrwertsteuer). Der Aufpreis für den optional erhältlichen Zusatzverteiler mit zwei Anschlüssen (63 A) inklusive FI-Schutz und zwei dreipoligen LS-Schaltern beträgt 750 Euro.
Die Auslieferung des Aggregats sowie eine Inbetriebnahme vor Ort erfolgen durch den Hersteller.
zapfwellenaggregatebau-kemper.de