Serie Finanzierung Teil 4: Reklamationen
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Gut zu wissen
- Wird eine Finanzierung aufgelöst, weil die Maschine schadhaft ist, muss der Bank oder der Leasinggesellschaft der entgangene Gewinn ersetzt werden.
- Außergerichtliche Einigungen sind in solchen Fällen häufig vorteilhafter als Gerichtsurteile.
Zwei Verträge
Tauchen im Kaufgeschäft Probleme auf — weil beispielsweise der neue Schlepper auch nach mehreren Versuchen des Händlers, die Probleme zu beseitigen, nicht störungsfrei funktioniert — ist es in der Praxis häufig so, dass Händler und Kunde über eine Wandlung der Maschine verhandeln. Oft mit (finanzieller) Unterstützung des Maschinen-Herstellers.
Werden sich Händler und Kunde grundsätzlich einig, wie der Kauf rückabzuwickeln (zu wandeln) ist, stellt sich bei einem fremdfinanzierten Kaufgeschäft zwangsläufig die Frage, was zusätzlich beim Finanzierungsvertrag zu beachten ist.
Man sollte sich vor Augen halten, dass die finanzierende Bank/Leasinggesellschaft mit dem Finanzierungsvertrag bis zum Ende der Laufzeit Geld verdienen möchte.
Würde nun der Finanzierungsvertrag nicht mehr benötigt, weil der damit finanzierte Kauf zum Beispiel rückabgewickelt wird, entgeht der Bank/Leasinggesellschaft ihr Gewinn. Dieser entgangene Gewinn wird auch als Vorfälligkeitsentschädigung bzw. im Leasingvertrag als Amortisationsschadensersatzanspruch bezeichnet.
Gerichtsurteil führt zur Rückabwicklung
Allerdings ist deshalb auch der Weg einer einvernehmlichen Regelung oft verbaut, wozu beispielsweise auch die Einigung vor Gericht (Vergleich) gehört. Will man sich einigen, müsste man immer die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung in die Einigung mit einbeziehen. Damit ist möglichst zügig ein Ergebnis zu erzielen, das die finanzierende Stelle auch mitträgt.
In der Regel ist es sachgerechter, eine solche Einigung herbeizuführen, um eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Grundsätzlich sind zwei Lösungswege denkbar: Entweder die entstehenden Kosten für den beendeten Finanzierungsvertrag werden vom Landwirt/Lohnunternehmer bis zum Ende übernommen. Oder aber man einigt sich mit der Bank/der Leasinggesellschaft beispielsweise dahingehend, dass der neue Schlepper den alten Finanzierungsvertrag übernimmt bzw. der Finanzierungsvertrag entsprechend angepasst wird. Die Praxis zeigt, dass bei den Hausbanken eine solche Verständigung oftmals klappt.
Austausch des Sicherungsgutes ist schwierig
Fazit
Tobias Kemper, Christian Brüse