Maschinengemeinschaften sollten ohne EInschränkungen Antragsberechtigt sein.
Mit einem digitalen Ansturm hatte die Rentenbank gerechnet, trotz Erhöhung der Serverkapazitäten warteten viele Antragsteller am 11. Januar allerdings vergeblich auf ein freies Zeitfenster zur Abgabe des Förderantrags für das Investitionsprogramm Landwirtschaft.
Die schlechte Nachricht vorweg: Am umstrittenen Windhundverfahren wird sich vermutlich erst einmal nichts ändern. Auch im angekündigten März-Termin gilt es also, vor dem Computer auf seine Chance zu hoffen. Die gute Nachricht: Das Investitionsprogramm Landwirtschaft läuft über vier Jahre bis 2024. Mehr zum Investitionsprogramm Landwirtschaft lesen Sie unter „Viele Fragen zum Start“ ab Seite 110.
Wer profitiert?
Aber wo kommt die...
Maschinengemeinschaften sollten ohne EInschränkungen Antragsberechtigt sein.
Mit einem digitalen Ansturm hatte die Rentenbank gerechnet, trotz Erhöhung der Serverkapazitäten warteten viele Antragsteller am 11. Januar allerdings vergeblich auf ein freies Zeitfenster zur Abgabe des Förderantrags für das Investitionsprogramm Landwirtschaft.
Die schlechte Nachricht vorweg: Am umstrittenen Windhundverfahren wird sich vermutlich erst einmal nichts ändern. Auch im angekündigten März-Termin gilt es also, vor dem Computer auf seine Chance zu hoffen. Die gute Nachricht: Das Investitionsprogramm Landwirtschaft läuft über vier Jahre bis 2024. Mehr zum Investitionsprogramm Landwirtschaft lesen Sie unter „Viele Fragen zum Start“ ab Seite 110.
Wer profitiert?
Aber wo kommt die Förderung eigentlich an? In Gesprächen, die wir mit Landwirten und dem Landtechnikhandel führen konnten, war immer wieder von Preiserhöhungen bei Maschinen die Rede, die in der für die Förderung relevanten Positivliste aufgeführt sind — oft im zweistelligen Prozentbereich. Auch bei sonst üblichen Rabatten herrscht scheinbar eher Zurückhaltung. Wer im vergangenen Jahr gekauft, gut verhandelt, einen Aktionsrabatt und die reduzierte Umsatzsteuer mitgenommen hat, steht unterm Strich vermutlich nicht sehr viel schlechter da, als mit einem Förderbescheid aus der ersten Runde. Das gilt besonders, wenn man die Nachteile der Zweckbindung mit einpreist. Der Lohneinsatz einer mit 40 % geförderten Maschine eines landwirtschaftlichen Antragstellers ist zum Beispiel über fünf Jahre nicht erlaubt, auch der Verkauf bedarf der Zustimmung der Rentenbank. Hier gilt es, genau zu rechnen und genauso hart zu verhandeln, wie Sie es ohne die Förderung tun würden.
Maschinengemeinschaften außen vor
Gerade für kleine und mittlere Betriebe ärgerlich und meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar ist der Ausschluss von Maschinengemeinschaften, die weniger als zwei Jahre aktiv sind oder sich neu gründen. Dabei hat sich diese Form der Zusammenarbeit bewährt. Sie erlaubt es, in moderne und zukunftsfähige Technik zu investieren, die sich die Betriebe einzeln nicht leisten würden. Bei zeitkritischen Arbeiten bleibt den Betriebsleitern die Flexibilität der Eigenmechanisierung dabei nahezu erhalten und die Technik wird gut ausgelastet.
Das BMEL verweist in diesem Zusammenhang auf die Förderung für Maschinenringe und Lohnunternehmer. So stünde auch kleineren Betrieben der technische Fortschritt, der mit der Förderung erreicht werden soll, zur Verfügung. Ich denke, hier greifen die Förderrichtlinien zu kurz und schränken an einer Stelle ein, an der es nicht sinnvoll ist. Maschinengemeinschaften sollten ohne Einschränkungen antragsberechtigt sein.