Gut zu wissen
- In den kommenden Antragsrunden entscheidet das Losverfahren.
- Die Investitionsabsicht muss in einen Interessenbekundungsverfahren angezeigt werden.
- Die Förderrichtlinien wurden angepasst. Die Summe der Förderung über vier Jahre ist auf 1 Mio. Euro pro Betrieb begrenzt.
Bei den nächsten Antragsrunden im
Investitionsprogramm Landwirtschaft entscheidet das Losverfahren. Auf Schnelligkeit am Antragsstichtag kommt es nicht mehr an. Auch an den Rahmenbedingungen hat sich einiges geändert.
Für neue Anträge gilt:
- Das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist für die Registrierung weiterhin geöffnet. Von der Möglichkeit der Online-Registrierung sollten Landwirte bereits jetzt Gebrauch machen. Das entzerrt die einzelnen Verfahrensschritte zeitlich. Wer sich bereits in der ersten Antragsrunde registriert hat, muss das nicht noch einmal tun.
- Alle Registrierten erhalten von der Rentenbank per E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren.
- Im Rahmen dieses Verfahrens teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden und auch einer zukünftigen Antragsrunde teilnehmen möchten.
- Das Verfahren der Interessenbekundung wird über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, so dass kein Zeitdruck besteht.
- Es wird abgefragt, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist, z. B. Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen. Außerdem sind Angaben zum gewünschten Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe erforderlich.
- Per Losverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen gehen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen.
- Zunächst werden die Interessenbekundungen für die Jahre 2021 und 2022 bearbeitet.
- Die Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter rentenbank.de und die Hausbank.
Förderbedingungen
- Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, werden zukünftig auch neu gegründete GbR gefördert.
- Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.
- Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung auf 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
- Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf 100 000 Euro Fördersumme pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen.
Ergänzung der Positivliste
Um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft noch besser fördern zu können, wird es zur nächsten Runde folgende Ergänzungen geben:
- Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.
- Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und maximal 1800 l Behältergröße.
- Möglichkeit der Nachrüstung einer GPS-Grundausstattung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
- Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.
Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach geprüft werden. Die Neuerungen werden sich zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden.
Bereits gestellte Anträge
- Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wird die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen verlängert: vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.
- Im Bereich der Maschinenförderung sind von den rund 3 600 Anträgen über 2 800 bereits bewilligt, und die Landwirte konnten ihre Bestellungen tätigen.
- Rund 700 weitere Anträge sind schon soweit geprüft und bearbeitet, dass diese in den nächsten Wochen bewilligt werden können.
- Von den gut 500 Anträgen für die Erweiterung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger ist derzeit ein Drittel der eingegangenen Anträge in der Prüfung weit fortgeschritten. Auch hier ist abzusehen, dass in den nächsten Wochen weitere Bewilligungen ausgesprochen werden.
Alle aktuellen Infos zum Investitionsprogramm auch auf
profi.de/investlw.
Fragen aus der Praxis
Am 22. März 2021 fand ein profi LIVE Webinar zum Thema Investitionsprogramm Landwirtschaft statt. Hier einige Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:
Wir haben zwei GbR. Darf die Maschine auf beiden GbR genutzt werden?
Wenn Sie den vollen Fördersatz von 40 % beantragen wollen, darf die Maschine nicht für Lohnarbeiten eingesetzt werden. Damit ist keine Verrechnung von Leistungen zwischen den GbR möglich. Für den Einsatz mit Verrechnung müssen Sie den Fördersatz für Lohnunternehmen beantragen. Der Fördersatz beträgt dann je nach Unternehmensgröße 10 oder 20 %
Warum muss ich die Investition überhaupt finanzieren und darf sie nicht mit Eigenmitteln bezahlen?
Die Beantragung und Auszahlung der Förderung ist immer mit einem Darlehen in Höhe von mindestens 60 % der Investitionssumme verbunden. Diese beträgt wiederum mindestens 10 000 Euro. Die kürzeste Laufzeit der Rentenbankdarlehen liegt bei drei Jahren für Lohnunternehmen und fünf Jahren für Landwirte. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht vorgesehen. Sind hohe Eigenmittel vorhanden, können Sie eine kurze Laufzeit wählen.
Gilt bei den Anträgen „first come, first serve“?
Bei den neuen Anträgen entscheidet das Losverfahren. Das heißt, aus allen Interessensbekundungen, die bis zu einem Stichtag eingegangen sind, wird die Reihenfolge der Bearbeitung ausgelost. Die Antragsteller werden nach und nach in dieser Reihenfolge aufgefordert, die Unterlagen einzureichen, bis der Fördertopf dieser Runde leer ist.
Können in Folgejahren weitere Anträge gestellt werden, die jetzt in der Abfrage noch nicht aufgeführt wurden?
Das maximale förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Mio Euro begrenzt. Dies gilt für die Jahre 2021 bis 2024. Auch die Summe der Förderung ist begrenzt. Für die landwirtschaftliche Primärproduktion auf 250 000 Euro, für gewerbliche Unternehmen auf 100 000 Euro. Die Beträge gelten jeweils pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Können mehrere unterschiedliche Maschinen in einem Förderantrag beantragt werden, z. B. Pflanzenschutzspritze und Düngerstreuer?
Es können mehrere Fördergegenstände beantragt werden. Es ist aber immer nur ein Darlehen je Förderantrag möglich.
Wenn ich die Maschine mit dem Nachbarn nutze, muss ich mich als Lohnunternehmen fördern lassen? Geht das, auch wenn ich kein eingetragenes Lohnunternehmen habe?
Wenn Sie mit dem Nachbarn eine GbR für die gemeinsame Nutzung der Maschine gründen, kann diese den Antrag stellen und erhält 20 % Förderung. Sind Sie alleiniger Antragsteller, ist bei vollem Fördersatz von 40 % nur eine unentgeltliche Nachbarschaftshilfe möglich. Sie können auch als landwirtschaftliches Unternehmen den Förderantrag für 20 % stellen, wenn Sie den überbetrieblichen Einsatz planen und angeben.
Und kann es auch passieren, dass Betriebe durch die Losfunktion nicht gefördert werden?
Da die Mittel begrenzt sind, ist es möglich, dass keine Förderung erfolgt. Diese Gefahr bestand auch ohne das Losverfahren. Nun gibt es zumindest eine von den technischen Bedingungen unabhängige Chance auf Förderung.
Wie ist die Inzahlungnahme von Gebrauchtmaschinen zu sehen?
Förderfähig ist nur der Nettoinvestitionsbetrag. Das heißt, der Wert der im gleichen Zuge zurückgegebenen Gebrauchtmaschine wird angesetzt und vermindert die Förderung. Erfolgt die Vermarktung separat, wird der Wert nicht angesetzt.
Darf man mit einer Förderzusage aus der ersten Runde wieder einen Antrag stellen?
Ja, aber die Höchstgrenzen für jeden Betrieb begrenzen das gegebenenfalls.
Wenn man in einem Jahr keinen Zuschlag bekommen hat, kann man sich im Jahr darauf noch mal bewerben?
Ja, das ist möglich.