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Patentstreit: Ladungssicherung an Ballenwagen: Endlich Klarheit

Einige Landtechnikhersteller und Landwirte wurden in den vergangenen Jahren wegen vermeintlicher Patentverletzungen zur Kasse gebeten. Zu Recht? — Neue Entwicklungen sorgen für Klarheit.

In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Streit wegen Gebrauchsmuster- und Patentverletzungen an Ballenwagen. (Bildquelle: Tovornik)

Kauft man als Landwirt oder Lohnunternehmer eine Maschine von einem Hersteller, wiegt man sich in rechtlicher Sicherheit. Manchmal lehrt einen die Praxis aber anderes: Nachdem ein Landwirt (Name der Redaktion bekannt) einen Ballentransportwagen mit einem System zur hydraulischen Ladungs­sicherung von der Peter Kröger GmbH (Kröger agroliner) erworben hatte, wurde er kurz darauf wegen einer angeblichen Patent­verletzung abgemahnt. Auch Kröger selbst, andere Landtechnik-Hersteller, sowie Händler und Landwirte erhielten ähnliche Abmahnungen — obwohl sich die Konstruktionen durchaus unterschieden. Mit diesen Abmahnungen gingen verschiedene Forderungen einher: die Verletzungen zu unterlassen, die Fahrzeuge zu vernichten und Ausgleichs­zahlungen zu leisten.
Sofern eine tatsächliche Patentverletzung vorgelegen hätte, wäre dies durchaus rechtens und im Sinne des Patentschutzes. Immerhin gewährt ein Patent seinem Inhaber ein zeitlich und territorial begrenztes Privileg für die Erfindung. Anderen ist es somit verboten, die Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers zu benutzen. Sollte es dennoch zu einer unberechtigten Benutzung kommen, kann der Patentin­haber gerichtlich dagegen vorgehen und insbesondere eine Unterlassung sowie ­Schadensersatz fordern.
Und Achtung: Patente sind nicht nur von Herstellern einzuhalten, sondern auch von allen weiteren Handelsstufen. Auch als Landwirt oder Lohnunternehmer darf man patentrechtlich geschützte Dinge weder einfach nachbauen noch betrieblich nutzen. Ausgenommen sind Dinge für den privaten Gebrauch. Zudem gibt es einen weiteren Fallstrick: Bei einer Patentverletzung im landtechnischen Kontext können sowohl der Landtechnik-Hersteller, der Händler als auch der landwirtschaftliche Kunde hierfür belangt werden. Mit dieser Möglichkeit schützt der Gesetzgeber die Patentinhaber beispielsweise gegen Plagiate. Üblich sind solche patentrechtlichen Streitigkeiten in der Landtechnik aber eigentlich nicht. Doch Ausnahmen bestätigten die Regel, wie ein kon­kreter Streitfall zwischen Georg Krassort und den Firmen Conow Anhängerbau GmbH & Co. KG und der Peter Kröger GmbH zeigt.

Ein Blick zurück

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